Herstellergewährleistung für Mängel, die auf Fertigungs- und Werkstofffehler
zurückzuführen sind. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nach § 437
ff. BGB bleiben von dieser Regelung unberührt. In der Gewährleistung nicht
enthalten sind Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Einsatz
entstanden sind sowie Mängel, welche die Funktion oder den Wert des Gerä-
tes nur geringfügig beeinflussen. Weitergehend sind Transportschäden, soweit
wir dies nicht zu verantworten haben, vom Gewährleistungsanspruch ausge-
schlossen. Für Schäden, die durch eine nicht von uns oder eine unserer Ver-
tretungen durchgeführte Reparatur entstehen, ist ein Gewährleistungsanspruch
ausgeschlossen. Bei berechtigten Reklamationen werden wir das mangelhafte
Produkt nach unserer Wahl reparieren oder gegen ein mängelfreies Produkt
austauschen.
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