deu
Ursache:
Bohrständer nicht sicher befestigt.
Behebung: Befestigungsschraube und Stellschrauben festziehen.
5.5. Störung:
Bohrkern hängt in der Diamant-Kernbohrkrone.
Ursache:
Verdichteter Bohrstaub oder im Bohrrohr verklemmte Teile
des Bohrkerns.
Behebung: Keinesfalls mit Metallteilen (z. B. Hammer, Maulschlüs-
sel) auf den Mantel des Bohrrohres schlagen. Dadurch
wird das Bohrrohr nach innen gebeult und ein zukünftiges
Klemmen des Bohrkerns noch begünstigt. Die Diamant-
Kernbohrkrone kann dadurch unbrauchbar werden.
Diamant-Kernbohrkrone von der Antriebsmaschine ab-
schrauben, Bohrkern mit Stab ausstoßen, Anschlussge-
winde nicht beschädigen.
5.6. Störung:
Diamant-Kernbohrkrone lässt sich nur schwer von der
Antriebsspindel lösen.
Ursache:
Schmutz, Korrosion.
Behebung: Gewinde der Antriebsspindel und der Diamant-Kernbohr-
krone reinigen und leicht ölen.
5.7. Störung:
Antriebsmaschine läuft nicht.
Ursache:
Fehlerstromschutzschalter PRCD (19) nicht betätigt.
Behebung: PRCD prüfen (siehe 3.).
Elektriker hinzuziehen.
6. Hersteller-Garantie
Die Garantiezeit beträgt 12 Monate nach Übergabe des Neuproduktes
an den Erstverwender, höchstens jedoch 24 Monate nach Auslieferung
an den Händler. Der Zeitpunkt der Übergabe ist durch die Einsendung
der Original-Kaufunterlagen nachzuweisen, welche die Angaben des
Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten müssen. Alle in-
nerhalb der Garantiezeit auftretenden Funktionsfehler, die nachweisbar
auf Fertigungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, werden ko-
stenlos beseitigt. Durch die Mängelbeseitigung wird die Garantiezeit für
das Produkt weder verlängert noch erneuert. Schäden, die auf natürli-
che Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder Missbrauch, Miss-
achtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebsmittel, über-
mäßige Beanspruchung, zweckfremde Verwendung, eigene oder frem-
de Eingriffe oder andere Gründe, die ROLLER nicht zu vertreten hat,
zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen.
Garantieleistungen dürfen nur von einer autorisierten ROLLER Vertrags-
Kundendienstwerkstatt erbracht werden. Beanstandungen werden nur
anerkannt, wenn das Produkt ohne vorherige Eingriffe in unzerlegtem
Zustand einer autorisierten ROLLER Vertrags-Kundendienstwerkstatt
eingereicht wird. Ersetzte Produkte und Teile gehen in das Eigentum
von ROLLER über.
Die Kosten für die Hin- und Rückfracht trägt der Verwender.
Die gesetzlichen Rechte des Verwenders, insbesondere seine Mängel-
ansprüche gegenüber dem Händler, bleiben unberührt. Diese Herstel-
ler-Garantie gilt nur für Neuprodukte, welche in der Europäischen Union,
in Norwegen oder in der Schweiz gekauft werden.
7. ROLLER Vertrags-Kundendienstwerkstätten
Firmeneigene Fachwerkstatt für Reparaturen:
SERVICE-CENTER
Neue Rommelshauser Straße 4
D-71332 Waiblingen
Telefon (0 7151) 5 68 08 - 60
Telefax (0 7151) 5 68 08 - 64
Wir holen Ihre Maschinen und Werkzeuge bei Ihnen ab!
Nutzen Sie in der Bundesrepublik Deutschland unseren Abholservice.
Einfach anrufen unter Telefon (0 7151) 5 68 08 - 60.
Oder wenden Sie sich an eine andere autorisierte ROLLER Vertrags-Kun-
dendienstwerkstatt in Ihrer Nähe.
8. EG-Konformitätserklärung
ROLLER erklärt hiermit, dass die in dieser Betriebsanleitung beschrie-
benen Maschinen mit den Bestimmungen der Richtlinien 98/37/EG,
89/336/EWG und 73/23/EWG konform sind. Folgende Normen werden
entsprechend angewandt: DIN EN ISO 12100-1, DIN EN 12348, DIN EN
50144-1, DIN EN 55014-1, DIN EN 55014-2, DIN EN 60204-1, DIN EN
60335-1, DIN EN 60335-2-45, DIN EN 60745-1, DIN EN 60745-2-9, DIN
EN 60745-2-11, DIN EN 61000-3-2, DIN EN 61000-3-3, DIN EN 61029-1,
DIN EN 61029-2-9, DIN/ISO 3744.
Waiblingen, 01.05.2008
Albert ROLLER GmbH & Co KG
Werkzeug- und Maschinenfabrik
D-71332 Waiblingen
Rainer Hech
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