DEUTSCH
5)
BEANSTANDUNGEN:
Ausübung der Garantieleistungspflicht und der Qualität oder des Zustands des
gelieferten Geräts ist der Käufer auf keinen Fall berechtigt, die Bezahlung zu
verzögern und/oder zu unterbrechen.
6)
STREITIGKEITEN:
dieses Garantiescheins ist unabhängig von dem Ort, an dem der Kaufvertrag für das
Gerät abgeschlossen wurde, das Gericht PARMA (Italien) zuständig.
7)
AUSNAHMEN:
führen zu keiner Anerkennung von weiteren Rechten des Käufers und beziehen sich
einzig und allein auf den spezifischen Fall.
8)
WEITERES:
Für alle nicht ausdrücklich in diesem Garantieschein erwähnten
Umstände gelten die anwendbaren Gesetze des Bürgerlichen Gesetzbuchs der
Italienischen Republik.
VERFALL DES GARANTIEANSPRUCHS
Der Garantieanspruch verfällt in folgenden Fällen:
a) wenn das Gerät Beschädigungen aufweist, die auf Sturz, Feueraussetzung,
ausgegossene Flüssigkeiten, Blitzschlag, Naturereignisse oder Witterungseinflüsse
oder auf andere nicht auf Fabrikationsmängel zurückführbare Schäden
zurückzuführen sind;
b) wenn die Installation nicht gemäß den Anleitungen von TECNO‐GAZ erfolgt und
durch nicht autorisiertes Personal durchgeführt wird;
c) wenn das Gerät durch den Käufer oder nicht autorisierte Dritte repariert,
abgeändert oder umgebaut wird;
d) wenn bei Inanspruchnahme der Garantieleistungen festgestellt wird, dass die
Gerätnummer entfernt, getilgt, gefälscht, usw. wurde;
e) wenn das Installations‐ und Abnahmeprotokoll nicht innerhalb von 15 tagen nach
der Installation ausgefüllt und unterzeichnet zurückgesandt wird;
f) wenn der Käufer die Bezahlung jedwelcher für den Kauf des Geräts und/oder
dessen Wartung geschuldeter Betrags aus jedwelchen Gründen verzögert oder
unterbricht;
g) wenn die in den Bedienungs‐ und Wartungsanleitungen vorgeschriebene
programmierte Wartung nicht in den angegebenen Zeitabständen durchgeführt
wird.
Bei Beanstandungen seitens des Käufers bezüglich der
Für Streitigkeiten bezüglich der Anwendung und Auslegung
Bezüglich dieser Garantiebedingungen gewährte Ausnahmen
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