15.2. Besondere Garantiebedingungen für die Vorort
Reparatur bzw. den Vorort Austausch
Soweit sich ein Anspruch auf Vorort Reparatur bzw. Vorort Austausch ergibt, gelten die
besonderen Garantiebedingungen für die Vorort Reparatur bzw. Vorort Austausch für
Ihr Produkt.
Zur Durchführung der Vorort Reparatur bzw. des Vorort Austauschs muss von Ihrer Seite
Folgendes sichergestellt werden:
•
Mitarbeitern des Garantiegebers, die zu vorgenanntem Zweck bei Ihnen eintref-
fen, soll uneingeschränkter, sicherer und unverzüglicher Zugang zu den Geräten ge-
währt werden.
•
Telekommunikationseinrichtungen, die von diesen Mitarbeitern zur ordnungsgemä-
ßen Ausführung Ihres Auftrages, für Test- und Diagnosezwecke sowie zur Fehlerbe-
hebung benötigt werden, müssen von Ihnen auf eigene Kosten zur Verfügung ge-
stellt werden.
•
Sie sind für die Wiederherstellung der eigenen Anwendungssoftware nach der Inan-
spruchnahme der Dienstleistungen durch den Garantiegeber selbst verantwortlich.
•
Sie sind für die Konfiguration und Verbindung ggf. vorhandener, externer Geräte
nach der Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Garantiegeber selbst ver-
antwortlich.
•
Der kostenfreie Storno-Zeitraum für die Vorort Reparatur bzw. den Vorort Austausch
beträgt mind. 48 Stunden, danach müssen die uns durch den verspäteten oder nicht
erfolgten Storno entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.
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