10.2 Akkuentsorgung
Li-Ion
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich dazu
verpflichtet, gebrauchte Batterien und
Akkus als Sondermüll zu entsorgen.
VORSICHT! VERLETZUNGSGE-
FAHR DURCH DEFEKTEN, AUS-
GELAUFENEN AKKU!
Der verwendete Akku enthält Substan-
zen, die durch Hautkontakt oder Einat-
men Verletzungen verursachen kön-
nen. Sollte sich ein ausgelaufener
Akku in Ihrem Gerät befinden, dürfen
Sie diesen nur mit Gummihandschu-
hen aus dem Gerät nehmen und in
einem geschlossenen Behälter der ord-
nungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Gemäß der europäischen Richtlinie
2006/66/EG müssen defekte
Akkus/Batterien getrennt gesammelt
und einer umweltgerechten Wieder-
verwendung zugeführt werden.
Für die Entsorgung bestehen folgende
Möglichkeiten:
– durch den Fachhandel
– eine durch das GRS-Zeichen gekenn-
zeichnete Rücknahmestation
– durch die von den Gemeinden dafür
vorgesehenen Sondermüll-Container
Weitere Entsorgungshinweise erhalten
Sie von Ihrer Gemeinde oder Stadtver-
waltung.
10.3 Akku-Transport
Die enthaltenen Li-Ionen unterliegen
den Anforderungen des Gefahrengut-
rechts. Beim Versand durch Dritte sind
besondere Anforderungen an Verpa-
ckung und Kennzeichnung zu beach-
ten, ziehen Sie einen Gefahrengut-
Experten hinzu.
Versenden Sie Akkus nur, wenn das
Gehäuse unbeschädigt ist. Kleben Sie
offene Kontakte ab.
10.4 Entsorgung der Verpackung
Die Verpackungsmaterialien sind nach
umweltverträglichen und
entsorgungstechnischen Gesichts-
punkten ausgewählt und deshalb recy-
clebar.
Die Rückführung der Verpackung in
den Materialkreislauf spart Rohstoffe
und verringert das Abfallaufkommen.
Entsorgen Sie nicht mehr benötigte
Verpackungsmaterialien gemäß den
örtlich geltenden Vorschriften.
Technische Änderungen vorbehalten!
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