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• Personen und Haustiere aus dem Arbeitsbereich der
Heckenschere fernhalten.
• Personen und Tiere sollen auf mindestens 4,5 m Abstand
zu der arbeitenden Heckenschere gehalten werden. Es
besteht Gefahr, mit dem Schneidmesser in Berührung zu
geraten oder von Schnittgut getroffen zu werden.
• Zum Schutz der Augen und des Körpers Augenschutz,
Schutzhelm und andere Schutzausrüstung tragen. Bei
arbeitendem Messer besteht Gefahr nicht nur durch
abgeworfenes normales Schnittgut, sondern auch durch
fliegende Objekte wie Steine, Glas, Draht usw., die von der
Heckenschere versehentlich ergriffen werden.