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Beurer PS 160 Mode D'emploi page 5

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• Reparaturen dürfen nur vom Kundenservice oder autori-
sierten Händlern durchgeführt werden.
Hinweise zum Umgang mit Batterien
• Batterien immer korrekt und unter Berücksichtigung der
Polaritäten (+ / -) einlegen. Batterien sauber und trocken
halten und von Wasser fernhalten. Stets den richtigen
Batterietyp wählen.
• Batterien und Kontakte des Batteriefachs niemals kurz-
schließen.
• Batterien niemals aufladen, zwangsentladen, erhitzen,
zerlegen, deformieren, einkapseln oder modifizieren.
• Niemals an Batterien schweißen oder löten.
• Batterien unterschiedlicher Herstellung, Kapazität (neu
und gebraucht), Größe und Typ innerhalb eines Gerätes
niemals mischen.
• Explosionsgefahr! Nichtbeachtung der genannten Punkte
kann zu Personenschäden, Überhitzung, Auslaufen, Entlüf-
tung, Bruch, Explosion oder Feuer führen.
• Wenn eine Batterie ausgelaufen ist, Schutzhandschuhe
anziehen und das Batteriefach mit einem trockenen Tuch
reinigen.
• Wenn Flüssigkeit aus einer Batteriezelle mit Haut oder
Augen in Kontakt kommt, die betro ene Stelle mit Wasser
auswaschen und ärztliche Hilfe aufsuchen.
• Verschluckungsgefahr! Batterien außerhalb der Reich-
weite von Kindern aufbewahren. Bei Verschlucken sofort
ärztliche Hilfe aufsuchen.
• Niemals Kindern erlauben, Batterien ohne Aufsicht eines
Erwachsenen auszutauschen.
• Batterien entfernt von Metallgegenständen, in gut belüfte-
ten, trockenen und kühlen Räumen lagern.
• Batterien niemals direkter Sonneneinstrahlung oder Regen
aussetzen.
• Bei längerer Nichtnutzung Batterien aus dem Gerät
entfernen.
• Entladene Batterien sofort und ordnungsgemäß entsorgen.
Batterien niemals im Feuer entsorgen.
• Bei der Entsorgung, Batterien mit unterschiedlichen elekt-
rochemischen Systemen getrennt aufbewahren.
• Die verbrauchten, vollkommen entladenen Batterien müs-
sen Sie über speziell gekennzeichnete Sammelbehälter,
Sondermüllannahmestellen oder über den Elektrohändler
entsorgen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Batte-
rien zu entsorgen.
• Diese Zeichen finden Sie auf schad-
sto haltigen Batterien:
Pb = Batterie enthält Blei,
Cd = Batterie enthält Cadmium,
Hg = Batterie enthält Quecksilber.
• Im Interesse des Umweltschutzes darf
das Gerät am Ende seiner Lebensdauer
nicht mit dem Hausmüll entfernt werden.
Die Entsorgung kann über entspre-
chende Sammelstellen in Ihrem Land
erfolgen. Entsorgen Sie das Gerät gemäß der Elektro- und
Elektronik-Altgeräte EG-Richtlinie – WEEE (Waste
Electrical and Electronic Equipment). Bei Rück-
fragen wenden Sie sich an die für die Entsorgung
zuständige kommunale Behörde.
• Belastbarkeit beträgt max. 180 kg (396 lb / 28 st), Eintei-
lung 100 g (0,2 lb / 0,016 st).
• Reinigung: Sie können die Waage mit einem angefeuch-
teten, fusselfreien Tuch reinigen. Tauchen Sie die Waage
niemals in Wasser. Spülen Sie sie auch niemals unter
fließendem Wasser ab.
• Schützen Sie die Waage vor Stößen, Feuchtigkeit, Staub,
Chemikalien, starken Temperaturschwankungen, elektro-
magnetischen Feldern und zu nahen Wärmequellen.
• Steigen Sie nie einseitig auf den äußersten Rand der
Waage: Kippgefahr!
Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteentsorgung und
Verschrottung in Deutschland:
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch
die ö entlichrechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder
Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine
ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist.
Die Rückgabe ist gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzun-
gen auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind
die folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von
Altgeräten verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elek-
tro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadrat-
metern
• Lebensmittelläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals pro Jahr
oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen.
• Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme im
privaten Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/Gefrier-
geräte, Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und Großgeräte
gilt.
Für die 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und
kleinen IT- u. Telekommunikationsgeräten sowie die
0:1-Rücknahme müssen Versandhändler Rückgabemög-
lichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher
bereitstellen.
Diese Vertreiber sind verpflichtet,
• bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikge-
rätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe
oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu-
nehmen und
• auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht
an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft
werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die
aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen werden können,
müssen diese vor der Entsorgung entnommen werden und
getrennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden.
Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbe-
zogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung
verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben.
GARANTIE
Nähere Informationen zur Garantie und den Garantiebedin-
gungen finden Sie im mitgelieferten Garantie-Faltblatt.
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Irrtum und Änderungen vorbehalten

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