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casalux 1283-GS Mode D'emploi page 14

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Herstellern bzw. Vertreibern eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von
Altgeräten ist unentgeltlich.
Diese kostenlose Rücknahmepflicht gilt sowohl bei Kauf im Geschäft als auch bei einer
Lieferung an die Wohnadresse. Erfüllungsort der Rücknahmepflicht ist gleich dem
Erfüllungsort der Lieferung. Transportkosten dürfen für die zurückgenommenen
Geräte nicht verrechnet werden.
Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten
durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu
gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei
einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit
einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch bei
Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich die
Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf
Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens eine Außenkante
mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher bei
Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden Rückgabeabsicht zu
befragen. Abgesehen davon können Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart
bei einer Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an den
Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings dürfen die Kantenlängen der
jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Verbraucher sind
gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus einer getrennten
Sammlung zuzuführen.
Batterien und Akkus können unentgeltlich bei einer Sammelstelle Ihrer
Gemeinde/Ihres Stadtteils oder im Handel abgegeben werden, damit sie einer
umweltschonenden Entsorgung sowie einer Wiedergewinnung von wertvollen
Rohstoffen zugeführt werden können. Bei einer unsachgemäßen Entsorgung können
giftige Inhaltsstoffe in die Umwelt gelangen, die gesundheitsschädigende Wirkungen
auf Menschen, Tiere und Pflanzen haben.
In Elektrogeräten enthaltene Batterien und Akkus müssen nach Möglichkeit getrennt
von ihnen entsorgt werden. Geben Sie Batterien und Akkus nur in entladenem Zustand
ab.
Verwenden Sie wenn möglich wiederaufladbare Batterien anstelle von
Einwegbatterien.
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