Umsetzung in nationales Recht müssen ver-
brauchte Elektrogeräte getrennt gesammelt
und einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
Über Sammelstellen und deren Öffnungs-
zeiten können Sie sich bei Ihrer zuständigen
Verwaltung informieren.
Defekte oder verbrauchte Batterien/Akkus
müssen gemäß Richtlinie 2006/66/EG und
deren Änderungen recycelt werden. Geben
Sie Batterien/Akkus und/oder das Produkt
über die angebotenen Sammeleinrichtungen
zurück.
Batterien/Akkus dürfen nicht über den Haus-
müll entsorgt werden. Sie können giftige
100 DE/AT/CH
Umweltschäden durch
falsche Entsorgung der
Batterien/Akkus!