6 • PRAKTISCHE TIPPS
DE
• Ungewolltes Einschalten kann z. B. durch Kleintiere oder
durch vom Wind bewegte Bäume/Büsche im
Erfassungsbereich ausgelöst werden.
• Durch frontales Bewegen auf den Melder zu, kann die
Reichweite stark verkürzt werden.
7 • ENTSORGUNG
HINWEIS: Dieses Gerät darf nicht mit dem unsortierten
Siedlungsabfall entsorgt werden. Besitzer von Altgeräten sind
gesetzlich dazu verpflichtet, dieses Gerät fachgerecht zu
entsorgen. Informationen erhalten Sie von Ihrer
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
8 • ESYLUX HERSTELLERGARANTIE
ESYLUX Produkte sind nach geltenden Vorschriften geprüft
und mit größter Sorgfalt hergestellt. Der Garantiegeber, die
ESYLUX Deutschland GmbH, Postfach 1840, D-22908
Ahrensburg (für Deutschland) bzw. der entsprechende
ESYLUX Distributor in Ihrem Land (eine vollständige Übersicht
finden Sie unter www.esylux.com) übernimmt für die Dauer
von drei Jahren ab Herstelldatum eine Garantie auf
Herstellungs-/Materialfehler der ESYLUX Geräte.
Diese Garantie besteht unabhängig von Ihren gesetzlichen
Rechten gegenüber dem Verkäufer des Geräts.
8
Die Garantie bezieht sich nicht auf die natürliche Abnutzung,
Veränderung/Störung durch Umwelteinflüsse oder auf
Transportschäden sowie nicht auf Schäden, die infolge
Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, der
Wartungsanweisung und/oder unsachgemäßer Installation
entstanden sind. Mitgelieferte Batterien, Leuchtmittel und
Akkus sind von der Garantie ausgeschlossen.
Die Garantie kann nur gewährt werden, wenn das
unveränderte Gerät unverzüglich nach Feststellung des
Mangels mit Rechnung/Kassenbon sowie einer kurzen
schriftlichen Fehlerbeschreibung, ausreichend frankiert und
verpackt an den Garantiegeber eingesandt wird.
Bei berechtigtem Garantieanspruch wird der Garantiegeber
nach eigener Wahl das Gerät in angemessener Zeit
ausbessern oder austauschen. Weitergehende Ansprüche
umfasst die Garantie nicht, insbesondere haftet der
Garantiegeber nicht für aus der Fehlerhaftigkeit des Geräts
entstehende Schäden. Sollte der Garantieanspruch nicht
gerechtfertigt sein (z.B. nach Ablauf der Garantiezeit oder bei
Mängeln außerhalb des Garantieanspruchs), so kann der
Garantiegeber versuchen, das Gerät kostengünstig gegen
Berechnung für Sie zu reparieren.