Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht verlängert.
Dies gilt auch für ersetzte und reparierte Teile. Eventuell schon beim
Kauf vor handene Schäden und Mängel müssen sofort nach dem Aus-
packen gemeldet werden. Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende
Reparaturen sind kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien sorgfältig pro-
duziert und vor Auslieferung gewissenhaft geprüft.
Die Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrikationsfehler.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Produktteile, die normaler
Abnutzung ausgesetzt sind und daher als Verschleißteile angesehen
werden können oder für Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen,
z. B. Schalter oder Teile, die aus Glas gefertigt sind.
Diese Garantie verfällt, wenn das Produkt beschädigt, nicht sachge-
mäß benutzt oder gewartet wurde. Für eine sachgemäße Benutzung
des Produkts sind alle in der Bedienungsanleitung aufgeführten
Anweisungen genau einzuhalten. Verwendungs zwecke und Hand-
lungen, von denen in der Be dienungsanleitung abgeraten oder vor
denen gewarnt wird, sind unbedingt zu vermeiden.
Das Produkt ist nur für den privaten und nicht für den gewerblichen
Gebrauch bestimmt. Bei missbräuchlicher und unsachgemäßer Be-
handlung, Gewaltanwendung und bei Eingriffen, die nicht von un-
serer autorisierten Serviceniederlassung vorgenommen wurden, er-
lischt die Garantie.
Garantiezeit gilt nicht bei
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normaler Abnutzung der Akkukapazität
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gewerblichen Gebrauch des Produktes
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Beschädigung oder Veränderung des Produktes durch den Kunden
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Missachtung der Sicherheits- und Wartungs vorschriften,
Bedienungsfehler
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Schäden durch Elementarereignisse
PLG 20 C3
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