Entsorgung
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den
Hausmüll!
Das nebenstehende Symbol einer durchgestrichenen Müll-
tonne auf Rädern zeigt an, dass dieses Gerät der Richtlinie
2012/19/EU unterliegt. Diese Richtlinie besagt, dass Sie dieses
Gerät am Ende seiner Nutzungszeit nicht mit dem normalen Haus-
haltsmüll entsorgen dürfen, sondern in speziell eingerichteten Sammel-
stellen, Wertstoffhöfen oder Entsorgungsbetrieben abgeben müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei.
Schonen Sie die Umwelt und entsorgen Sie fachgerecht.
Für den deutschen Markt gilt
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht, das entsprechende
Altgerät an Ihren Händler zurückzugeben. Händler von Elektro- und
Elektronikgeräten mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm
sowie Lebensmittelhändler mit einer Ver kaufs fläche von mindestens
800 qm, die regelmäßig Elektro- und Elektronik geräte verkaufen, sind
außerdem verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen, auch
ohne dass ein Neugerät gekauft wird, wenn die Altgeräte in keiner
Abmessung größer sind als 25 cm. LIDL bietet Ihnen Rücknahmemög-
lichkeiten direkt in den Filialen und Märkten an. Informieren Sie sich
auch bei Ihrem Händler über die Rücknahmemöglichkeiten vor Ort.
Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Produkts erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtver-
waltung.
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