VORSICHT!
Das elektrische Unterbett darf nicht chemisch gereinigt, geschleudert, im Trockner getrocknet, gemangelt oder
gebügelt werden. Andernfalls kann das Wärmeunterbett beschädigt werden.
• Bei stärkeren Verschmutzungen kann das elektrische Unterbett in der Waschmaschine gewaschen werden.
• Stellen Sie die Waschtemperatur auf 30 °C ein (Wollwaschprogramm). Aus Gründen des Umweltschutzes empfehlen wir
Ihnen, das elektrische Unterbett gemeinsam mit anderen Artikeln zu waschen. Verwenden Sie ein Feinwaschmittel und
beachten Sie die Dosierungsanweisungen des Herstellers.
VORSICHT!
Achtung, durch zu häufiges Waschen nutzt das elektrische Unterbett ab. Das elektrische Unterbett darf daher während
seiner Lebensdauer maximal 5 Mal maschinell gewaschen werden.
• Ziehen Sie das noch nasse elektrische Unterbett wieder in die ursprüngliche Form und Größe und lassen Sie es flach auf
einem Wäscheständer liegend trocknen.
VORSICHT!
• Befestigen Sie das elektrische Unterbett nicht mit Wäscheklammern oder anderen Klammern am Wäscheständer.
Andernfalls kann das elektrische Unterbett beschädigt werden.
• Schließen Sie den Schalter erst wieder an das Unterbett an, wenn die Steckverbindung und das Unterbett
vollkommen trocken sind. Andernfalls kann das elektrische Unterbett beschädigt werden.
WARNUNG:
Schalten Sie das elektrische Unterbett keinesfalls ein, um dadurch den Trockenvorgang zu beschleunigen! Andernfalls
besteht Stromschlaggefahr.
Wenn Sie das elektrische Unterbett über einen längeren Zeitraum nicht verwenden, empfehlen wir Ihnen, dieses in der
Originalverpackung aufzubewahren. Ziehen Sie dazu den Stecker des Schalters aus dem Anschluss am elektrischen Unterbett.
VORSICHT!
•
Bitte lassen Sie das Wärmeunterbett zuerst abkühlen. Andernfalls kann das Wärmeunterbett beschädigt werden.
•
Legen Sie während der Lagerung keine Gegenstände auf dem Wärmeunterbett ab um zu vermeiden, dass es scharf
geknickt wird.
Im Interesse des Umweltschutzes darf das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht mit dem Hausmüll entsorgt
werden.
Die Entsorgung kann über entsprechende Sammelstellen in Ihrem Land erfolgen. Entsorgen Sie das Gerät gemäß der
Elektro- und Elektronik Altgeräte EG-Richtlinie – WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment).
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die für die Entsorgung zuständige kommunale Behörde.
Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteentsorgung und Verschrottung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine
ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Die Rückgabe ist gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind die folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen
Rücknahme von Altgeräten verpflichtet:
•
Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern
•
Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
•
AUFBEWAHRUNG
ENTSORGUNG
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