14.
Schutzmaßnahmen
gegen Korrosion
In allen Fällen, bei denen nullgrädiges
Wasser durch Rohrleitungen fließt, sollten
Kunststoffrohre bzw. andere korrosions-
beständige Rohre verlegt werden.
Bei einer Teilenthärtung (ca. 8 °dH) kann
man verzinkte und kupferne Rohrleitungen
verwenden, es ist jedoch empfehlenswert,
in
die
Mischwasserleitung
Enthärter eine Dosiereinrichtung für Mineral-
lösung einzuschalten.
Die Minerallösungen müssen jene Wirkstoff-
komponenten enthalten, die die restlichen
Karbonathärtebestandteile stabilisieren und
die Voraussetzungen zum Aufbau einer
homogenen
Schutzschicht
genden Rohrsystem schaffen. Sie müssen
in der vorgeschriebenen Art, Qualität und
Menge für den Einsatz im Trinkwasser
zugelassen sein.
Schutzmaßnahmen gegen Korrosion
nach
dem
im
nachfol-
Delfin
15.
Gewährleistung und
Wartung
Um Ihren gesetzlichen Gewährleistungs-
anspruch zu erhalten, ist es nach DIN 1988,
Teil 8, erforderlich, dass „...eine Inspektion
durch
den
Betreiber
2 Monate zu erfolgen hat. In Abhängigkeit
von dem verbrauchten Wasservolumen ist
der entsprechende Salzverbrauch regel-
mäßig zu überwachen. Gegebenenfalls
Nachfüllen von Regeneriersalz (nur Qualität
nach DIN EN 973 verwenden). Beim Nach-
füllen von Salz ist hygienische Sorgfalt zu
wahren. So sollen z. B. die Salzpackungen
vor der Verwendung gereinigt werden,
damit keine Verunreinigungen in den Salz-
lösebehälter gelangen können. Das Rege-
neriersalz ist unmittelbar aus der aufgebro-
chenen Verpackung in den Salzlösebehälter
zu schütten. Es ist darauf zu achten, dass
der Salzlösebehälter nicht überfüllt wird und
dass er nach Abschluss der Arbeiten wieder
sorgfältig
verschlossen
packungen sind zu vermeiden. Das Salz
darf nur in sauberen und trockenen Räumen
lagern...". Mindestens „...jährlich, in Gemein-
schaftsanlagen halbjährlich..." muss eine
Wartung durch das Fachhandwerk oder den
Hersteller erfolgen.
Um den Verfahrenserfolg auch nach der
Inbetriebnahme auf viele Jahre zu errei-
chen, ist eine regelmäßige Wartung der
Anlage unerlässlich. Im Haustechnikbereich
ist dies durch die DIN 1988, Teil 8 geregelt.
Ein Wartungsvertrag sichert am besten eine
gute
Betriebsfunktion
Gewährleistungszeit hinaus.
Es ist anzustreben, dass die regelmäßigen
Wartungsarbeiten und die Versorgung mit
Verbrauchsmaterial bzw. Verschleißmaterial
usw. durch das Fachhandwerk oder den
Werkskundendienst erfolgen.
mindestens
alle
wird.
Anbruch-
auch
über
die
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