5. GARANTIE
1.
Unsere Garantiepflicht tritt nur dann ein, wenn das Gerät vom ersten Besitzer oder seinem Heizungsbauer nach
unserer Anweisung montiert, angeschlossen, ordnungsgemäss installiert und bedient wird.
2.
Die Garantie bezieht sich nur auf das Gerät oder die Ersatzteile des Gerätes. Je nach Garantieschaden wird Ersatz
geliefert, das Gerät repariert oder es werden Teile ersetzt. Bei berechtigten Garantieforderungen liefert Jaga
gleichwertige Geräte oder Ersatzteile. Im durch Jaga anerkannten Garantiefall und Garantieeinsatz, gewährt Jaga
eine Folgegarantie während der ersten 6 Monate.
3.
Wir gewähren Garantie wie in diesem Garantieschein erwähnt. Bei Ersatz oder Reparatur verlängert sich in keinem
Fall die ursprüngliche Garantiefrist.
4.
Wir gewähren keine Garantie für Aggregate oder Ersatzteile, auf denen die Herstellungsnummern, Seriennummern
entweder entfernt oder abgeändert sind. Bei Änderungen oder Eingriffen am Gerät durch nicht von uns autorisier-
ten Personen erlischt ebenfalls die Garantiepflicht.
5.
Jaga übernimmt keine Garantie für Schäden, die durch die Installation des Geräts, durch die Anschlüsse, sowohl
wasserseitig als auch elektrisch, durch fehlerhafte elektrische Installationen, durch die Verwendung einer anderen
als der für den Betrieb des Geräts vorgesehenen Spannung (idem für den wasserseitigen Druck), durch Defekte
aufgrund von Fehlern in den umgebenden Geräten usw. entstehen. Auch bei Verwendung von ungeeigneten
Anschlussstücken wird keine Garantie übernommen. Unsere Heizkörper sind in keinem Fall garantiert, wenn sie
mit Brauchwasser, Dampf oder Wasser, das chemische Produkte oder große Mengen Sauerstoff enthält, beheizt
werden. Die Qualität des Anlagenwassers muss der Richtlinie VDI 2035-2 entsprechen. Der Käufer verpflichtet
sich, Baustaub und Feuchtigkeit zu vermeiden, um Schäden am Gerät zu verhindern. Das bedeutet, dass, wenn in
dem Raum, in dem die Geräte installiert sind, noch Arbeiten durchgeführt werden müssen, es in der Verantwor-
tung des Kunden liegt, diese installierten Geräte vollständig staubfrei abzudecken. Die Garantie erlischt auch,
wenn die Heizgeräte in einer aggressiven Umgebung (Ammoniak, ätzende Stoffe usw.) aufgestellt werden. Unter
diesen Umständen muss sich der Käufer an den Verursacher des Schadens wenden. Die Installation von lackierten
Heizkörpern ist auch in Feuchträumen nicht zulässig.
6.
Jaga gewährt auch keine Garantie für eine falsche Behandlung oder einen falschen Gebrauch des Geräts, mangel-
hafte oder falschen Betrieb, Fall des Gerätes, den Transport ohne Rücksicht auf die notwendigen Vorsichtsmas-
snahmen. Dies gilt auch für Geräte die so eingebaut sind, dass sie nicht einfach zu erreichen sind.
7.
Jaga gewährt auch keine Garantie für eine falsche Behandlung oder einen falschen Gebrauch des Geräts, mangel-
hafte oder falschen Betrieb, Fall des Gerätes, den Transport ohne Rücksicht auf die notwendigen Vorsichtsmaßnah-
men. Dies gilt auch für Geräte die so eingebaut sind, dass sie nicht einfach zu erreichen sind.
8.
Jede Intervention von Jaga, die nicht durch die Garantie abgedeckt ist, soll an den After-Sales Techniker in bar
bezahlt werden.
9.
Die Garantie gilt ab Rechnungsdatum. Wenn keine Rechnung vorliegt gilt die Seriennummer oder das Herstellungs-
datum.
10. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist das zuständige Amtsgericht am belgischen Firmensitz zuständig. Dieses
wendet belgisches Recht an, auch im Falle des Verkaufs an Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Mitg-
liedstaaten.
STRADA HYBRID TPT/B | MANUEL | 2024.07.01 | V.1.03
DE
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