als auch die anderer Personen gefährden. Der Hersteller übernimmt in diesem Fall keinerlei Haftung.
Dieser Fahrradträger ist serienmäßig mit einem 13-poligen Stecker ausgestattet. Ist Ihr Fahrzeug mit einer 7-poligen Steckdose
ausgestattet, so muss ein Adapter mit einem 13-poligen Eingang und einem 7-poligen Ausgang verwendet werden. Einen solchen
Adapter erhalten Sie in Ihrer nächsten A.T.U -, Norauto -, AUTO 5 – Filiale.
INFORMATIONEN ZUR STRASSENVERKEHRSSICHERHEIT:
1.
In welchem Land auch immer Sie Ihren Fahrradträger nutzen, halten Sie stets die jeweils gültige Straßenverkehrsordnung ein.
2.
Fahren Sie niemals mit einem unbeladenen Fahrradträger.
3.
Kennzeichen und Signalleuchten müssen unbedingt gut sichtbar sein. Sorgen Sie dafür, dass diese durch die Ladung Ihres
Fahrradträgers nicht verdeckt werden.
4.
Ein Wiederholungsschild des amtlichen PKW-Kennzeichens ist in Deutschland unabhängig von der Sichtbarkeit zwingend
erforderlich!
5.
Fahren Sie niemals außerhalb des asphaltierten Straßennetzes, wenn Fahrräder auf dem Fahrradträger montiert sind.
6.
Während des Transports empfiehlt es sich, regelmäßig die Befestigung des Fahrradträgers und der Fahrräder zu überprüfen.
7.
Passen Sie die Fahrgeschwindigkeit an die Transportlast an und halten Sie die Maximalgeschwindigkeit von 130 km/h ein.
BITTE FOLGENDES VERMEIDEN:
Schlechte Straßen, drastisches Beschleunigen, plötzliches Abbremsen, lockere Befestigungen.
UNSER RAT AN SIE:
- Die Fahrt vor Bodenschwellen oder allen anderen Hindernissen verlangsamen.
- Flexibel und vorausschauend fahren und die Fahrgeschwindigkeit in den Kurven reduzieren.
KONTROLLEN VOR UND WÄHREND DER FAHRT:
1.
Einzig und allein der Fahrer des Fahrzeugs ist für den guten Zustand sowie die ordnungsgemäße Befestigung des Fahrradträgers
verantwortlich.
2.
Für die vollständige Sicherheit muss der Fahrradträger unter strikter Einhaltung der Montagerichtlinien zusammengebaut und
angebracht werden.
3.
Vor der Abreise wird eine Überprüfung der Funktion der Lichtleiste empfohlen.
4.
Während der Fahrt dürfen sich keine Gegenstände an den Fahrrädern befinden, die sich von alleine lösen können.
5.
Alle abnehmbaren Teile von den Fahrrädern entfernen (Zubehör, Trinkflasche usw.)
6.
Spanngurte und anderer Befestigungen kontrollieren und gegebenenfalls erneut festziehen.
7.
Darauf achten, dass die Fahrräder ordnungsgemäß mit Spanngurten in perfektem Zustand am Fahrradträger festgezurrt sind.
8.
Der Fahrradträger verlängert das Fahrzeug. Die Fahrräder wiederum können die Breite und Höhe des Fahrzeugs verändern.
Achtung beim Rückwärtsfahren.
9.
Tauschen Sie beschädigte oder abgenutzte Teile sofort aus.
10.
Der Fahrradträger muss während der Fahrt immer verriegelt sein.
Mit Ladegut kann sich das Fahrverhalten des Fahrzeugs in Kurven und beim Abbremsen verändern. Geschwindigkeitsbegrenzungen
und andere gültige Verkehrsregeln müssen selbstverständlich eingehalten werden.
11.
Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs muss außerdem den Umständen angepasst werden. Hierbei sind die Sicherheitsanforderungen
für den Fahrradtransport zu berücksichtigen.
12.
Der Transport von Tandems ist nicht gestattet.
13.
Der Hersteller übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und/oder Materialschäden infolge eines Montage- oder Nutzungsfehlers.
14.
Die Ausrüstung darf in keiner Weise verändert werden.
15.
lst das Fahrzeug mit einer Kofferraum-Öffnungsautomatik ausgestattet, empfiehlt es sich, diese abzuschalten oder den Kofferraum
ausschließlich von Hand zu öffnen, sobald der Fahrradträger am Fahrzeug angebracht ist.
16.
Bei Fahrzeugmodellen mit einer Typengenehmigung nach dem 01.10.1998 darf der Fahrradträger oder die Ladung das dritte
Bremslicht nicht verdecken.
17.
Da die Abgase des Fahrzeugs heiß sind, bringen Sie weder Reifen, noch Haltegurte des Fahrradträgers in die Nähe des Auspuffs.
18.
Der Fahrradträger kann gekippt werden. Es ist jedoch möglich, dass sich die Heckklappe trotz dieser Kippmechanik bei manchen
Fahrzeugen nicht öffnen lässt.
19.
Mit diesem Fahrradträger darf die maximale Geschwindigkeit von 130 km/h nicht überschritten werden!
WARTUNG DES FAHRRADTRÄGERS:
- Zum Reinigen des Fahrradträgers keine chemischen oder aggressiven Produkte verwenden.
- Ersetzen Sie alle defekten Teile durch identische. Verwenden Sie den Fahrradträger nicht vor einer vollständigen Reparatur.
- Nehmen Sie den Fahrradträger vor Befahren einer Autowaschanlage ab.
- Bewahren Sie Ihren Fahrradträger nach jeder Verwendung sorgfältig zusammen mit der Montageanleitung auf.
- Befestigung des Hecktragesystems Die Befestigung des Hecktragesystems ist vom Fahrzeugführer regelmäßig zu überprüfen. Er ist
auch für die Ladung verantwortlich.
- HINWEIS: Die Fahrzeugherstellerangaben über die zulässige hintere Achslast sind unbedingt zu beachten!
- HINWEIS: Aus Gründen der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer und der Energieeinsparung sollten diese Heckträgersysteme bei
Nichtbenutzung vom Fahrzeug abgenommen werden.
D-WERT
- Hinweis: Es sind die Angaben des Fahrzeug-/Kupplungsherstellers über den zulässigen D-Wert der Kupplungskugel mit Halterung (KmH)
zu beachten.
Der D-Wert der Kupplungskugel mit Halterung (KmH) muss mindestens 7,6 kN betragen. Anstelle des D-Wertes ist bei älteren KmH
(Kupplungskugel mit Halterung) häufig die zulässige Anhängelast G[A] und das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs G[K]
angegeben. Daraus lässt sich der D-Wert der KmH wie folgt berechnen: D = (9,81/1000) x (G[A] x G[K]) / (G[A] + G[K]) D in [kN], G[A] in [kg],
G[K] in [kg]
- Angabe der zulässigen Zahl von Fahrrädern -> Maximal 2
- Hinweis: Fahrradteile, z.B.: Lenker oder Pedale dürfen nicht über den Umriß des Fahrzeugs hinausragen!
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