Informationen für private Haushalte zur Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten, die zu Abfall geworden sind („Altgeräte")
Informationen für private Haushalte zur Erfassung von
Elektro- und Elektronikgeräten, die zu Abfall geworden
sind („Altgeräte")
Getrennte Erfassung von Altgeräten
Altgeräte gehören nicht in den Haus-
müll, sondern sollten bei speziellen
Sammel- und Rückgabesystemen ab-
gegeben werden.
Trennung von Batterien und Akkus
sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbat-
terien und Altakkumulatoren, die
nicht vom Altgerät umschlossen sind,
sowie Lampen, die zerstörungsfrei
aus dem Altgerät entnommen werden
können, vor der Abgabe an einer Er-
fassungsstelle vom Altgerät zerstö-
rungsfrei zu trennen. Dies gilt nicht,
soweit Altgeräte einer Vorbereitung
zur Wiederverwendung unter Beteili-
gung eines öffentlich-rechtlichen Ent-
sorgungsträgers zugeführt werden.
Möglichkeiten der Rückgabe von
Altgeräten an bestimmte Vertreiber
Wie im Folgenden näher beschrie-
ben, sind bestimmte Vertreiber zur
unentgeltlichen Rücknahme von Alt-
geräten verpflichtet.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für
Elektro- und Elektronikgeräte von
mindestens 400 m
von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens
2
800 m
, die mehrmals im Kalenderjahr
oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem
Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
¡ bei der Abgabe eines neuen Elek-
tro- oder Elektronikgeräts an einen
Endnutzer ein Altgerät des Endnut-
zers der gleichen Geräteart, das
im Wesentlichen die gleichen
1
Nur gültig für Deutschland
1
2
sowie Vertreiber
Beiblatt zur Gebrauchsanleitung de
Funktionen wie das neue Gerät er-
füllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unent-
geltlich zurückzunehmen; Ort der
Abgabe ist auch der private Haus-
halt, sofern dort durch Auslieferung
die Abgabe erfolgt: In diesem Fall
ist die Abholung des Altgeräts für
den Endnutzer unentgeltlich; und
¡ auf Verlangen des Endnutzers Alt-
geräte, die in keiner äußeren Ab-
messung größer als 25 cm sind,
im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unent-
geltlich zurückzunehmen; die
Rücknahme darf nicht an den Kauf
eines Elektro- oder Elektronikge-
räts geknüpft werden und ist auf
drei Altgeräte pro Geräteart be-
schränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss
des Kaufvertrags für das neue Elek-
tro- oder Elektronikgerät den Endnut-
zer über die Möglichkeit zur unent-
geltlichen Rückgabe bzw. Abholung
des Altgeräts zu informieren und den
Endnutzer nach seiner Absicht zu be-
fragen, ob bei der Auslieferung des
neuen Geräts ein Altgerät zurückge-
geben wird.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Ver-
wendung von Fernkommunikations-
mitteln, wenn die Lager- und Ver-
sandflächen für Elektro- und Elektro-
nikgeräte mindestens 400 m
gen oder die gesamten Lager- und
Versandflächen mindestens 800 m
betragen wobei die unentgeltliche
Abholung auf Elektro- und Elektronik-
geräte der Kategorien 1 (Wärmeüber-
2
betra-
2