PARKSIDE PKI 2.8 B1
9. Umwelthinweise und Entsorgungshinweise
Die mit diesem Symbol gekennzeichneten Geräte unterliegen
der europäischen Richtlinie 2012/19/EU. Alle Elektro- und
Elektronik-Altgeräte müssen getrennt vom Hausmüll über dafür
staatlich vorgesehene Stellen entsorgt werden. Entfernen Sie vor
der Entsorgung des Gerätes die Batterien aus dem Gerät.
Mit der ordnungsgemäßen Entsorgung des alten/defekten Gerätes vermeiden
Sie Umweltschäden und eine Gefährdung der persönlichen Gesundheit.
Weitere Informationen zur Entsorgung des alten/defekten Gerätes erhalten
Sie bei der Stadtverwaltung, beim Entsorgungsamt oder in dem Geschäft, in
dem Sie das Produkt erworben haben.
Denken Sie an den Umweltschutz. Verbrauchte Batterien
gehören nicht in den Hausmüll. Sie müssen bei einer
Sammelstelle für Altbatterien abgegeben werden. Bitte beachten
Sie, dass Batterien nur im entladenen Zustand in die
Sammelbehälter für Geräte-Altbatterien gegeben werden
dürfen, bzw. bei nicht vollständig entladenen Batterien,
Vorsorge gegen Kurzschlüsse getroffen werden muss.
Führen Sie auch die Verpackung einer umweltgerechten
Entsorgung zu. Kartonagen können bei Altpapiersammlungen
oder an öffentlichen Sammelplätzen zur Wiederverwertung
abgegeben werden. Folien und Kunststoffe des Lieferumfangs
werden
eingesammelt und umweltgerecht entsorgt.
Beachten Sie die Kennzeichnung der Verpackungsmaterialien
bei der Abfalltrennung, diese sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe / 20–22: Papier und Pappe / 80–98:
Verbundstoffe.
44 - Deutsch
über
Ihr
örtliches
Entsorgungsunternehmen