6. Hinweis zur Abfallvermeidung
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den
Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der
Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als
Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere
die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung
funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht.
Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter
Beteiligung der Länder:
https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-
beteiligung-der-laender/
7. Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Elektro- und Elektronikgesetz finden Sie unter:
https://www.elektrogesetz.de/
Informationen zum Batteriegesetz 2 - BattG2
Entsorgung von Akkus und Batterien
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien oder Akkumulatoren
besagt, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden
dürfen. Sofern Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder
Blei (Pb) enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen unterhalb des
Symbols des durchgestrichenen Mülleimers. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und
Akkumulatoren nach Gebrauch zurückzugeben. Sie können dies kostenfrei im Handelsgeschäft
oder bei einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe tun. Adressen geeigneter Sammelstellen
können Sie von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung erhalten.
Batterien können Stoffe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit
sind. Besondere Vorsicht ist aufgrund der besonderen Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen
Batterien geboten. Durch die getrennte Sammlung und Verwertung von alten Batterien und
Akkumulatoren sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit
vermieden werden.
Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus alten Batterien soweit wie möglich, z.B. indem
Sie Batterien mit längerer Lebensdauer oder aufladbare Batterien bevorzugen. Bitte vermeiden Sie
die Vermüllung des öffentlichen Raums, indem Sie Batterien oder batteriehaltige Elektro- und
Elektronikgeräte nicht achtlos liegenlassen. Bitte prüfen Sie Möglichkeiten, eine Batterie anstatt
der Entsorgung einer Wiederverwendung zuzuführen, beispielsweise durch die Rekonditionierung
oder die Instandsetzung der Batterie.