Erstickungsgefahr!
Verpackungsmaterial ist für Kinder gefährlich.
Kinder nie mit Verpackungsmaterial spielen las-
sen.
Lebensgefahr!
Zurückgesaugte Verbrennungsgase können zu
Vergiftungen führen.
Immer für ausreichend Zuluft sorgen, wenn das
Gerät im Abluftbetrieb gleichzeitig mit einer
raumluftabhängigen Feuerstätte verwendet
wird.
Raumluftabhängige Feuerstätten (z. B. gas-, öl-,
holz- oder kohlebetriebene Heizgeräte, Durch-
lauferhitzer, Warmwasserbereiter) beziehen Ver-
brennungsluft aus dem Aufstellraum und führen
die Abgase durch eine Abgasanlage (z. B.
Kamin) ins Freie.
In Verbindung mit einer eingeschalteten Dunst-
abzugshaube wird der Küche und den benach-
barten Räumen Raumluft entzogen - ohne
ausreichende Zuluft entsteht ein Unterdruck.
Giftige Gase aus dem Kamin oder Abzugs-
schacht werden in die Wohnräume zurückge-
saugt.
Es muss daher immer für ausreichende
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Zuluft gesorgt werden.
Ein Zuluft-/Abluftmauerkasten allein stellt
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die Einhaltung des Grenzwertes nicht
sicher.
Ein gefahrloser Betrieb ist nur dann möglich,
wenn der Unterdruck im Aufstellraum der Feuer-
stätte 4 Pa (0,04 mbar) nicht überschreitet. Dies
kann erreicht werden, wenn durch nicht ver-
schließbare Öffnungen, z. B. in Türen, Fenstern,
in Verbindung mit einem Zuluft- / Abluftmauer-
kasten oder durch andere technische Maßnah-
men, die zur Verbrennung benötigte Luft
nachströmen kann.
Ziehen Sie in jedem Fall den Rat des zuständi-
gen Schornsteinfegermeisters hinzu, der den
gesamten Lüftungsverbund des Hauses beurtei-
len kann und Ihnen die passende Maßnahme zur
Belüftung vorschlägt.
Wird die Dunstabzugshaube ausschließlich im
Umluftbetrieb eingesetzt, ist der Betrieb ohne
Einschränkung möglich.
Brandgefahr!
Die Fettablagerungen im Fettfilter können
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sich entzünden.
Fettfilter mindestens alle 2 Monate
reinigen.
Gerät nie ohne Fettfilter betreiben.
Brandgefahr!
Die Fettablagerungen im Fettfilter können
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sich entzünden. In der Nähe des Gerätes nie
mit offener Flamme arbeiten (z.B. flambie-
ren). Gerät nur dann in der Nähe einer Feu-
erstätte für feste Brennstoffe (z.B. Holz oder
Kohle) installieren, wenn eine geschlossene,
nicht abnehmbare Abdeckung vorhanden
ist. Es darf keinen Funkenflug geben.
Brandgefahr!
Heißes Öl und Fett entzündet sich schnell.
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Heißes Öl und Fett nie unbeaufsichtigt las-
sen. Nie ein Feuer mit Wasser löschen.
Kochstelle ausschalten. Flammen vorsichtig
mit Deckel, Löschdecke oder Ähnlichem
ersticken.
Brandgefahr!
Gas-Kochstellen ohne aufgesetztes Kochge-
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schirr entwickeln im Betrieb große Hitze. Ein
darüber angebrachtes Lüftungsgerät kann
beschädigt oder in Brand gesetzt werden.
Gas-Kochstellen nur mit aufgesetztem Koch-
geschirr betreiben.
Brandgefahr!
Bei gleichzeitigem Betrieb mehrerer Gas-
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Kochstellen entwickelt sich große Hitze. Das
Lüftungsgerät kann beschädigt oder in
Brand gesetzt werden. Das Lüftungsgerät
darf nur mit Gas-Kochstellen kombiniert wer-
den, die eine maximale Gesamtleistung von
18 kW nicht überschreiten. Bei Überschrei-
tung der Gesamtleistung von 12 kW müssen
die örtlichen Vorschriften hinsichtlich Raum-
lüftung, Raumgröße und Kombination mit
Lüftungsgeräten im Abluft- oder Umluftbe-
trieb beachtet werden.
Verbrennungsgefahr!
Die zugänglichen Teile werden im Betrieb heiß.
Nie die heißen Teile berühren. Kinder fernhalten.
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