12.3 Sicherheitsabstände
Beachten Sie die Sicherheitsabstände des Geräts.
12.4 Sichere Montage
Beachten Sie diese Sicherheitshinweise, wenn
Sie das Gerät montieren.
WARNUNG ‒ Vergiftungsgefahr!
Zurückgesaugte Verbrennungsgase können
zu Vergiftungen führen. Raumluftabhängige
Feuerstätten (z. B. gas-, öl-, holz- oder kohle-
betriebene Heizgeräte, Durchlauferhitzer,
Warmwasserbereiter) beziehen Verbrennungs-
luft aus dem Aufstellraum und führen die Ab-
gase durch eine Abgasanlage (z. B. Kamin)
ins Freie. In Verbindung mit einer eingeschal-
teten Dunstabzugshaube wird der Küche und
den benachbarten Räumen Raumluft entzo-
gen. Ohne ausreichende Zuluft entsteht ein
Unterdruck. Giftige Gase aus dem Kamin
oder Abzugsschacht werden in die Wohnräu-
me zurückgesaugt.
▶ Immer für ausreichend Zuluft sorgen, wenn
das Gerät im Abluftbetrieb gleichzeitig mit
einer raumluftabhängigen Feuerstätte ver-
wendet wird.
▶ Ein gefahrloser Betrieb ist nur dann mög-
lich, wenn der Unterdruck im Aufstellraum
der Feuerstätte 4 Pa (0,04 mbar) nicht
überschreitet. Dies kann erreicht werden,
wenn durch nicht verschließbare Öffnun-
gen, z. B. in Türen, Fenstern, in Verbindung
mit einem Zuluft- / Abluftmauerkasten oder
durch andere technische Maßnahmen, die
zur Verbrennung benötigte Luft nachströ-
men kann. Ein Zuluft-/Abluftmauerkasten al-
lein stellt die Einhaltung des Grenzwertes
nicht sicher.
▶ Ziehen Sie in jedem Fall den Rat des zu-
ständigen Schornsteinfegermeisters hinzu,
der den gesamten Lüftungsverbund des
Hauses beurteilen kann und Ihnen die pas-
sende Maßnahme zur Belüftung vorschlägt.
▶ Wird das Gerät ausschließlich im Umluftbe-
trieb eingesetzt, ist der Betrieb ohne Ein-
schränkung möglich.
Zurückgesaugte Verbrennungsgase können
zu Vergiftungen führen.
▶ Wenn eine Dunstabzugshaube mit einer
raumluftabhängigen Feuerstätte installiert
wird, muss die Stromzuführung der Dunst-
abzugshaube mit einer geeigneten Sicher-
heitsschaltung versehen werden.
Zurückgesaugte Verbrennungsgase können
zu Vergiftungen führen.
▶ Die Abluft nicht in einen Rauchkamin oder
einen Abgaskamin abgeben, der in Betrieb
ist.
▶ Die Abluft nicht in einen Schacht abgeben,
der zur Entlüftung von Aufstellungsräumen
von Feuerstätten dient.
▶ Soll die Abluft in einen Rauchkamin oder
Abgaskamin geführt werden, der nicht in
Betrieb ist, muss die Zustimmung des zu-
ständigen Schornsteinfegermeisters einge-
holt werden.
WARNUNG ‒ Erstickungsgefahr!
Kinder können sich Verpackungsmaterial über
den Kopf ziehen oder sich darin einwickeln
und ersticken.
▶ Verpackungsmaterial von Kindern fernhal-
ten.
▶ Kinder nicht mit Verpackungsmaterial spie-
len lassen.
Montageanleitung de
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