19. VORHANDENE SICHERHEITSVORRICHTUNGEN
1) SICHERHEITSVENTIL (15): Es handelt sich um ein zertifiziertes Sicherheitsventil
(geeicht auf 10,5 bar), das auf die Druckluftanlage unterhalb des Druckwächters
installiert wird. Damit wird der Überdruck aus der Anlage abgelassen, falls der
Druckwächter durch allfällige Störungen nicht funktionieren sollte. Bei Eingriff
des Sicherheitsventils muss der Bediener die Maschine ausschalten und den
Eingriff des Wartungspersonals anfordern.
2) DRUCKWÄCHTER (17): Es handelt sich um eine elektro-pneumatische Ein-
richtung (geeicht auf min. 7 und max. 10 bar), welche auf der Druckluftanlage
installiert ist. Damit wird das automatische Anlassen der Maschine gesteuert,
wenn der Betriebsdruck unter 7 bar absinkt, bzw. das automatische Anhalten,
wenn der Betriebsdruck 10 bar erreicht.
3) FIxES SCHUTZGITTER DES LÜFTERRADES (20): Es handelt sich um eine
fixe Schutzvorrichtung, bestehend aus einem Kunststoffgitter, welches mittels
Schrauben an der Basis der Zweizylinder-Pumpeneinheit befestigt ist. Dadurch
wird der zufällige Kontakt mit dem laufenden Lüfterrad verhindert.
4) RÜCKSTELLBARER THERMOSCHALTER (21): Es handelt sich um eine auf
der Elektroanlage installierte Thermoschutzvorrichtung, durch welche der
Elektromotor bei einer Überlast bzw. bei einem Kurzschluss angehalten wird.
Die Rückstellung kann mit der Taste (A) vorgenommen werden.
5) DRUCKMESSER BEHÄLTERDRUCK (4): Es handelt sich um eine Messvorrichtung,
die auf dem Maschinenbehälter installiert ist. Damit wird der Druck der Druckluft
im Inneren des Behälters angezeigt.
6) DRUCKMESSER AUSGANGSDRUCK (6): Es handelt sich um eine auf der
Druckluftanlage der Maschine, vor der Luftschnellablasshahn montierte
Messvorrichtung. Sie zeigt den Druck am Ausgang an, welcher mittels dem
entsprechenden Druckregler eingestellt werden kann (0÷10 bar) (3).
DER EinWanDFREiE BEtRiEB allER aUF DER MaSCHinE inStalliER-
tEn SCHUtZVoRRiCHtUnGEn MUSS REGElMÄSSiG ÜBERPRÜFt
WERDEn.
EVEntUEllE BESCHÄDiGtE oDER niCHt EinWanDFREi FUnKtioniEREnDE
SiCHERHEitSVoRRiCHtUnGEn MÜSSEn UMGEHEnD ERSEtZt WERDEn.
ES iSt StREnGStEnS VERBotEn, DiE aUF DER MaSCHinE VoRHanDEnEn
SCHUtZVoRRiCHtUnGEn UMZUBaUEn, aUSZUSCHliESSEn oDER ZU Ent-
FERnEn.
EBEnSo iSt ES StREnGStEnS VERBotEn, DiE VoRHanDEnEn SCHUtZVoR-
RiCHtUnGEn oDER DEREn BEStanDtEilE DURCH niCHt oRiGinalE tEilE
ZU ERSEtZEn.
A
Rev. 00 - 12/2013 - Cod. CM31710 - Bedienungsanleitung
21
3
17
4
15
20
MOD. CS240/24 - CS240/50
3
4
6
15
20
21
3
6
17
4
6
15
MOD. CS 240/5+5
Verdichter Mod. CS240
21
MOD. CS 240/03
17
20
13