2. Batterien und Akkus sowie
Lampen
Besitzer von Altgeräten haben
Altbatterien und Altakkumulatoren, die
nicht vom Altgerät umschlossen sind,
sowie Lampen, die zerstörungsfrei
aus dem Altgerät entnommen werden
können, im Regelfall vor der Abgabe
an einer Erfassungsstelle vom
Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht,
soweit Altgeräte einer Vorbereitung
zur Wiederverwendung unter
Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers zugeführt
werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe
von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten
Haushalten können diese bei
den Sammelstellen der öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger
oder bei den von Herstellern oder
Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Rücknahmestellen
unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte
mit einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 m2 für Elektro- und
Elektronikgeräte sowie diejenigen
Lebensmittelgeschäfte mit einer
Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m2, die mehrmals
pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf
dem Markt bereitstellen. Dies gilt
auch bei Vertrieb unter Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln,
wenn die Lager- und Versandflächen
für Elektro- und Elektronikgeräte
mindestens 400 m2 betragen
oder die gesamten Lager- und
Versandflächen mindestens 800
m2 betragen. Vertreiber haben die
Rücknahme grundsätzlich durch
geeignete Rückgabemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen
Rückgabe eines Altgerätes besteht
bei rücknahmepflichtigen Vertreibern
unter anderem dann, wenn ein
neues gleichartiges Gerät, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen
erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben
wird. Wenn ein neues Gerät an einen
privaten Haushalt ausgeliefert wird,
kann das gleichartige Altgerät auch
dort zur unentgeltlichen Abholung
übergeben werden; dies gilt bei
einem Vertrieb unter Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln
für Geräte der Kategorien 1, 2
oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG,
nämlich „Wärmeüberträger",
„Bildschirmgeräte" oder „Großgeräte"
(letztere mit mindestens einer äußeren
Abmessung über 50 Zentimeter). Zu
einer entsprechenden Rückgabe-
Absicht werden Endnutzer beim
Abschluss eines Kaufvertrages
befragt. Außerdem besteht die
Möglichkeit der unentgeltlichen
Rückgabe bei Sammelstellen der
Vertreiber unabhängig vom Kauf eines
neuen Gerätes für solche Altgeräte,
die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 Zentimeter sind, und
zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro
Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig
sensible personenbezogene
Daten. Dies gilt insbesondere
für Geräte der Informations- und
Telekommunikationstechnik wie
Computer und Smartphones. Bitte
beachten Sie in Ihrem eigenen
Interesse, dass für die Löschung
der Daten auf den zu entsorgenden
Altgeräten jeder Endnutzer selbst
verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols
„durchgestrichene Mülltonne"
Das auf Elektro- und
Elektronikgeräten
regelmäßig abgebildete
Symbol einer
durchgestrichenen
Mülltonne weist darauf hin, dass das
jeweilige Gerät am Ende seiner
Lebensdauer getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall zu
erfassen ist.
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