Die Installation, Einstellung und Benutzung des Warmlufterzeugers müssen den geltenden nationalen und örtlichen
Vorschriften und Gesetzen in Hinsicht auf den Gebrauch des Gerätes entsprechen.
Folgendes ist sicherzustellen:
• Die Anweisungen der vorliegenden Anleitung sind streng zu beachten;
• Der Warmlufterzeuger darf nicht in feuer- oder explosionsgefährdeten Bereichen aufgestellt werden;
• In Gerätenähe keine leichtentzündlichen Materialien aufbewahren (Abstand mindestens 3 m);
• Etwaige Wände, Decken und Fußböden aus entflammbarem Material dürfen sich nicht zu stark erhitzen.
• Es sind die notwendigen Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen;
• Es sind die notwendigen Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen;
• Die Belüftung des Aufstellungsraumes des Warmlufterzeugers muss stets gewährleistet sein und dem Bedarf des
Brenners entsprechen: insbesondere sind die Grenzwerte für die Luftqualität in dem zu beheizenden Raum gemäß
der nationalen oder lokalen Vorschriften oder, in Ermangelung dieser, gemäß EN 12669:2003 zu beachten.
• Der Warmlufterzeuger soll in der Nähe einer Schaltanlage aufgestellt werden, deren Stromwerte den deklarierten
Anschlusswerten entsprechen;
• Der Warmlufterzeuger soll vor der Inbetriebsetzung kontrolliert und während des Betriebs regelmäßig überwacht
werden;
• Nach dem Betrieb muss der Trennschalter stets abgeschaltet werden.
Die Betriebsbedingungen des Warmlufterzeugers müssen beachtet werden, und zwar:
• Die maximale Wärmeleistung der Heizstelle nicht überschreiten („TECHNISCHE DATEN");
• Sicherstellen, dass der Luftvolumenstrom nicht kleiner als der Nennvolumenstrom ist. Sicherstellen, dass in den
Luftansaug- und/oder Luftausblaskanälen keine Hindernisse und/oder Verstopfungen (auf dem Gerät abgelegte
Planen oder Decken, Wände oder sperrige Gegenstände in Gerätenähe) vorhanden sind.
Achtung
Dieses Gerät darf nicht von Personen (einschließlich Kindern) mit verminderten physischen, sensorischen und
geistigen Fähigkeiten oder mit unzureichender Erfahrung und Kenntnis benutzt werden, sofern sie nicht über
den Gebrauch des Gerätes von der aufsichtspflichtigen Person eingewiesen und belehrt wurden.
L-L 337.00-BM
DE
4. ALLGEMEINE HINWEISE
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