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Bort BHG-2000F-L Mode D'emploi page 15

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1 . BORT GLOBAL LIMITED bietet 2 Jahre Garantie auf das komplet-
te Sortiment an, ausgehend vom Verkaufsdatum . Für das Gerät, das
mit professionellen, gewerblichen Zielen verwendet wird, erstreckt
sich die Garantie nicht, es unterliegt lediglich einer gebührenpflich-
tigen Reparatur .
2 . Eine Nutzung des Gerätes für den Hausbedarf charakterisiert eine
Beschränkung in der Arbeitszeit und damit ist seine Nutzung für den
Hausbedarf für nicht mehr als 40 Stunden Nutzungsdauer gemeint,
dabei muss man für jede 15 Minuten ununterbrochener Arbeit eine
Pause von 10-15 Minuten machen . Die Nutzung des Gerätes zuwi-
der dieser Bedingung ist eine Regelverletzung der entsprechenden
Nutzung (die gegebene Bedingung erstreckt sich nicht auf Pumpen,
Generatoren, Ladevorrichtungen und ähnliche Ausrüstungen) . Die
Lebensdauer des Gerätes unter Beachtung der obengenannten Be-
dingung beträgt 5 Jahre .
Beim Kauf des Gerätes wird ein Garantiekupon ausgefüllt (auf je-
den Fall müssen das Verkaufsdatum, das Modell, die Seriennummer
des Gerätes angegeben und die übrigen Felder ausgefüllt werden) .
Bitte bewahren Sie den Kupon und den Kassenbon während der
Garantiefrist für die Vorlage im Servicezentrum auf .
Ein Elektrogerät wird zur Garantiereparatur lediglich in zusammen-
gebauter Form angenommen, mit den ersetzbaren Arbeitsvorrich-
tungen und den Befestigungselementen (Reifen, Kreissägeblätter,
Ketten, Messer, Trimmerköpfe, Düsen, Kettenräder, Bolzen, Muttern,
Befestigungsflansche des Gerätes) .
3 . Während der Garantiefrist werden kostenfrei behoben:
Beschädigungen des Gerätes, die wegen der Verwendung von
minderwertigem Material entstanden sind .
die Montagefehler, die durch Verschulden des Herstellers ent-
standen sind .
4 . Die Garantie erstreckt sich nicht:
Auf Störungen am Gerät, die durch das Nichtbefolgen der Be-
triebsanweisungen hervorgerufen werden .
Auf mechanische Beschädigungen (Risse, Kratzer, mechanische
Beschädigungen der Netzkabel, mechanische Beschädigungen
des Körpers u . ä . ) und Beschädigungen, die durch Einwirkung
von aggressiven Mitteln und hohen Temperaturen hervorgeru-
fen wurden, durch Eindringen von Flüssigkeiten, fremdartigen
Gegenständen in die Ventilationsgitter des Elektrogerätes, sowie
Beschädigungen, die infolge falscher Aufbewahrung eingetreten
sind (Korrosion von Metallteilen u . ä . ) ;
Auf Geräte mit Schäden, die infolge von Überlastung entstan-
den sind (gleichzeitiger Ausfall des Rotors und Stators) oder
unsachgemäßer Nutzung (Nutzung eines abgestumpften,
unpassenden, nicht ausbalancierten, falsch ausgewählten
Ersatzgerätes), ungenügender technischer Wartung oder
Pflege, Anwendung des Gerätes für einen Zweck, für den
es nicht bestimmt ist (Nutzung zur Arbeit an einem Mate-
rial, für eine Arbeit, für die das Gerät nicht vorgesehen ist,
u .ä .), sowie der Instabilität der Parameter des Stromnet-
zes, die die Normen überschreiten, die durch EN  61000-3-2,
EN 61000-3-3 bestimmt werden . Zu den unbedingten Merkma-
len der Überlastung des Erzeugnisses gehören unter anderem:
Veränderungen des äußeren Aussehens, Deformation oder
Schmelzen von Teilen und Baueinheiten des Erzeugnisses,
Schwärzung oder Verkohlung der Leitungsisolierung unter Ein-
wirkung hoher Temperatur .
Auf schnellverschleißende Erzeugnisse und Materialien (Kohlen-
bürsten, Riemen, Gummidichtungen, Netze, Schutzmäntel, Büh-
nen, Reifen, Zahnräder, Lager, Buchsen, Heizspiralen, Scheiben,
Rollen, Stöcke, Sperrknöpfe u .ä .), auf Teile (Zahnräder, Wellen,
Lager, Stöcke, Rollen u .ä .), die dem Verschleiß infolge der Qua-
lität des Schmiermittels ausgesetzt sind, sowie auf ersetzbares
Zubehör (Bohrpatronen, SDS-Patronen, Bühnen, Zangen, Reifen,
flexible Wellen, Batterien, Ladevorrichtungen u .ä .) und Ausgabe-
materialien (Messer, Laubsägen, Schleifmittel, Sägeblätter, Boh-
rer, Bohrmeißel, Schmierstoffe u .ä .), mit Ausnahme von Fällen
der mechanischen Beschädigungen der oben angeführten Er-
DE
zeugnisse, die infolge des Garantieverstoßes des Elektrogerätes
geschahen;
Den natürlichen Verschleiß des Gerätes oder seiner Teile (Quali-
tät der Ressourcen, starke innere oder äußere Verschmutzung,
Qualität des Schmiermittels);
Auf ein Gerät, das während der Garantiefrist von Personen oder
Organisationen geöffnet oder repariert wurde, die keine juristi-
sche Vollmacht für die Durchführung der Reparatur besitzen;
Auf ein Gerät mit einer entfernten, ausgewaschenen oder geän-
derten werkseigenen Nummer, sowie, wenn die Daten auf dem
Elektrogerät mit den Daten auf dem Garantiekupon nicht über-
einstimmen;
Auf eine vorbeugende Wartung des Elektrogerätes, zum Bei-
spiel: Reinigung, Wäsche, Schmieren .
5 . Der Betrieb des Elektrogerätes mit Merkmalen eines Defektes
ist nicht zulässig (erhöhte Funkenbildung, Brandgeruch, erhöhter
Lärm, starke Vibration, ungleichmäßiges Drehen, Leistungsverlust) .
Der Betrieb des Elektrogerätes bei Vorhandensein von mechani-
schen Beschädigungen des Kabels der Stromversorgung (Risse,
Kratzer, Brüche der Bänder), des Netzsteckers, sowie von Beschädi-
gungen des Körpers des Elektrogerätes ist verboten .
6 . Fehlerhafte Baueinheiten der Geräte werden in der Garantiezeit
kostenlos repariert oder werden durch neue ersetzt . Die Entschei-
dung über die Frage der Zweckmäßigkeit des Ersatzes oder der Re-
paratur bleibt dem Servicedienst vorbehalten .
Die Beseitigung der Schäden, die von uns als Garantiefall anerkannt
werden, erfolgen wahlweise durch die Gesellschaft BORT GLOBAL
LIMITED mittels einer Reparatur oder des Ersatzes des fehlerhaften
Gerätes . Die ersetzten Geräte und ihre Teile gehen ins Eigentum des
Servicedienstes der BORT GLOBAL LIMITED über .
7 . Empfehlungen für die vorbeugende Wartung des Elektrogerä-
tes:
Für das Elektrogerät wird die Durchführung einer regelmäßigen
vorbeugenden Wartung empfohlen (Reinigen, Wäsche, Ersatz des
Schmiermittels im Getriebe und den Lagern; Ersatz von Schnell-
verschleißteilen) . Das gewährleistet die tadellose Arbeit des Elek-
trogerätes während der gesamten Laufzeit . Die Periodizität der
Durchführung der vorbeugenden Wartung ist bei nomineller Be-
lastung der Frist des natürlichen Verschleißes der Kohlenbürsten
gleich . Die Arbeit für die Durchführung der vorbeugenden Wartung
wird laut der geltenden Preisliste des Servicezentrums bezahlt . Die
bei der Durchführung der vorbeugenden Wartung aufgetauchten
Schäden, die unter die Gültigkeitsdauer der Garantieverpflichtun-
gen Fallen, werden kostenlos behoben . Schäden, die nicht unter die
Garantiefrist fallen und bei der Diagnostik entdeckt werden, wer-
den laut Abkommen der Parteien in gewohnter Vorgehensweise
behoben .
Die Durchführung einer vorbeugenden Wartung ändert die Dauer
der Garantiezeit nicht .
Andere Ansprüche, außer dem erwähnten Recht auf kostenlose Be-
hebung der Mängel des Gerätes, fallen nicht unter die Gültigkeit der
gegenwärtigen Garantie .
8 . Die gegenwärtige Garantie verletzt andere legitime Rechte des
Konsumenten, die ihm durch die geltende Gesetzgebung gewährt
werden, nicht .
* Je nach Modell .
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