Wichtiger Hinweis für die korrekte Entsorgung des Produkts in Übereinstimmung mit der
EG-Richtlinie 2011/65/EG.
Am Ende seiner Lebensdauer darf das Produkt nicht als allgemeiner Hausmüll entsorgt
werden.
Es kann an speziellen Sammelstellen der Gemeinde oder beim Einzelhändler, der das Gerät
der Entsorgung zuführt, entsorgt werden.
Die
getrennte
Entsorgung eines
Haushaltsgerätes
vermeidet
mögliche
negative
Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, die bei einer nicht
vorschriftsmäßigen Entsorgung entstehen könnten. Außerdem ermöglicht dies die
Wiederverwertung der Werkstoffe, aus denen das Gerät hergestellt wurde, was erhebliche
Einsparungen an Energie und Rohstoffen mit sich bringt. Als Hinweis für die vom Hausmüll
getrennte Entsorgungspflicht von Haushaltsgeräten wurde am Gerät das Symbol der
durchgestrichenen Mülltonne angebracht. Bei nicht vorschriftsmäßiger Entsorgung des
Geräts durch den Verwender wird die gesetzlich vorgeschriebene Ordnungsstrafe
verhängt.
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