einer sachkundigen Person durchzuführen und
abzuzeichnen. Für jedes Ausrüstungsteil muss
ein getrenntes Inspektionsprotokoll geführt
werden.
Sämtliche
Inspektionsprotokolle
müssen allen Benutzern jederzeit zugänglich
sein und von diesen eingesehen werden
können. Besteht Ausrüstung eine gründliche
Inspektion nicht, muss diese unverzüglich
aus dem Verkehr gezogen und entsorgt
oder
repariert
werden.
Während
einer
Inspektion sind sämtliche Anwendungen und
Gefahren, denen die Ausrüstung ausgesetzt
war, zu berücksichtigen. Vor Gebrauch ist
sicherzustellen, dass das Gerät über eine
aktuelle Zertifizierung verfügt. Das Gerät darf
nur von einer sachkundigen, vom Hersteller
autorisierten Person repariert werden.
Der FAB3W muss zur Durchführung einer
gründlichen Inspektion nicht zerlegt werden.
Er erfordert nur vor jeder Verwendung eine
Kontrolle bzw. einen Funktionstest sowie
mindestens alle 12 Monate bzw. alle drei
Monate, wenn er in Offshore- oder korrosiven
Umgebungen eingesetzt wurde, eine Inspektion
durch eine sachkundige Person, bei der es sich
nicht um den Benutzer handeln sollte.
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