14.3
Entsorgung und Umweltschutz
Alle Bauteile sind entsprechend den gültigen örtlichen Umweltvorschriften zu entsorgen.
Entsorgen Sie je nach Beschaffenheit, existierenden Vorschriften und unter Beachtung
aktueller Bestimmungen und Auflagen.
Zerlegte Bestandteile der Wiederverwertung zuführen:
Metalle verschrotten.
n
n
Elektroschrott, Elektronikkomponenten zum Recycling geben.
n
Kunststoffelemente zum Recycling geben.
n
Übrige Komponenten nach Materialbeschaffenheit sortiert entsorgen.
n
Batterien bei kommunalen Sammelstellen abgegeben oder durch einen Fachbetrieb
entsorgen.
UMWELT!
Gefahr für die Umwelt durch falsche Entsorgung!
Durch falsche Entsorgung können Gefahren für die Umwelt entstehen.
– Elektroschrott, Elektronikkomponenten, Schmier- und andere Hilfsstoffe
von zugelassenen Fachbetrieben entsorgen lassen.
– Im Zweifel Auskunft zur umweltgerechten Entsorgung bei der örtlichen
Kommunalbehörde oder speziellen Entsorgungsfachbetrieben einholen.
Vor dem Entsorgen sind alle medienberührten Teile zu dekontaminieren.
Öle, Lösungs- und Reinigungsmittel sowie kontaminierte
Reinigungswerkzeuge (Pinsel, Lappen usw.) müssen den örtlichen
Bestimmungen entsprechend, gemäß dem geltenden Abfall-Schlüssel und
unter Beachtung der Hinweise in den Sicherheitsdatenblättern der
Hersteller entsorgt werden.
Außerbetriebnahme, Demontage, Umweltschutz
UMWELT!
Reduzierung, bzw. Vermeidung des Abfalls aus
wiederverwendbaren Rohstoffen
Entsorgen Sie keine Bauteile im Hausmüll, sondern
führen Sie diese den entsprechenden Sammelstellen zur
Wiederverwertung zu.
Wir möchten auf die Einhaltung der Richtlinie Elektro-
und Elektronik Altgeräte mit der Nummer 2012/19/EU
hinweisen, dessen Ziel und Zweck die Reduzierung,
bzw. Vermeidung des Abfalls aus wiederverwendbaren
Rohstoffen ist. Über diese Richtlinie werden die
Mitgliedsstaaten der EU aufgefordert die Sammelquote
von Elektronikschrott zu erhöhen, damit dieser der
Wiederverwendung zugeführt werden kann.
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MAN049250 Rev. 1-01.2021