6. Maximale Spülstranglänge soll 100 m nicht übersteigen.
7. Zum Schutz empfindlicher Armaturen sollte immer ein Druckminderer vor dem ROPULS
eDM montiert werden.
8. Alle installierten Wasserleitungen sollten auf Dichtheit geprüft sein.
9. Nach jeder Anwendung: Entleeren Sie Schläuche und Spülkompressor vollständig. Vermei-
den Sie Wasserrückstände in Schläuchen und Spülkompressor. Lagern Sie alles an einem
trockenen Ort.
6.2
Spezielle Hinweise zum Spülen von Trinkwasserleitungen
Gemäß DIN 1988-2/ EN 806-4 müssen neu verlegte Trinkwasserleitungen vor Inbetriebnahme
gespült werden, wobei das Spülen mit einem pulsierenden Luft-Wassergemisch das Spülergeb-
nis verbessert.
Dieser Spülkompressor ist zur Rohrleitungsreinigung bis zu Innendurchmesser 2" ausgelegt.
Bei der Sanierung von durch Legionellen kontaminierte Anlagen ist eine Reinigung mit pulsie-
rendem Luft-Wassergemisch vor der Desinfektionsmaßnahme zu empfehlen.
Vor der Anbindung an Trinkwassersysteme ist sicherzustellen, dass der Spülkompressor sowie
alle Zubehörteile (z.B. Schläuche, Druckminderer) hygienisch einwandfrei sind.
Folgende Punkte sind bei der Spülung gemäß DIN 1988-Teil 2 grundsätzlich zu beachten:
1. Bauherr/ Planer sollen bei der Spülung anwesend sein. Nach erfolgter Spülung ist ein ent-
sprechendes Spülprotokoll auszustellen.
2. Das für Spülung verwendete Trinkwasser muss (nach DIN 1988/ DIN 50930) filtriert sein.
3. Das Spülwasser muss eine Mindestfließgeschwindigkeit von 0,5m/s im größten Rohr einhal-
ten. Um diese Fließgeschwindigkeit zu erreichen, müssen eine Mindestzahl an Entnahme-
stellen DN 15 geöffnet sein (siehe Tabelle). Wird der erforderliche Volumenstrom (die erfor-
derliche Fließgeschwindigkeit) trotzdem nicht erreicht, muss mittels eines Vorratsbehälters
und einer Pumpe die Geschwindigkeit angepasst werden.
Mindestvolumenstrom und Mindestanzahl der zu öffnenden Entnahmestellen für die Spülung bei
einer Mindestfließgeschwindigkeit von 0,5 m/s.
Größte Nennweite der Verteilungsleitung DN
Mindest- Volumenstrom bei voller Füllung der Verteilungslei-
tungen Q in l/min
Mindestanzahl der zu öffnenden Entnahmestellen DN 15
4. Kalt- und Warmwasserleitungen sind getrennt zu spülen. Leitungssysteme werden ab-
schnittsweise gespült. Im Regelfall wird jede Steigleitung als Spülabschnitt betrachtet. Die
Leitungslänge je Spülabschnitt soll 100 m nicht überschreiten. Es wird mit der Steigleitung
begonnen, die dem Spülkompressor am nächsten liegt. Ist ein einzelner Steigstrang zu
klein, um den Mindestvolumenstrom in der Verteilungsleitung zu gewährleisten, müssen
mehrere Stränge zu einem Spülabschnitt zusammengefasst werden.
5. In den einzelnen Spülabschnitten werden die Entnahmestellen stockwerkweise von unten
nach oben geöffnet, wobei pro Etage die Entnahmestelle, die am weitesten von der Steiglei-
tung entfernt liegt, zuerst geöffnet wird. Alle weiteren dann in der gleichen Reihenfolge „von
unten nach oben" und „vom Steigstrang entferntesten zu nächstgelegenen".
6. Die Spüldauer darf pro Meter laufendem Rohr eine Spülzeit von 15 Sekunden nicht unter-
schreiten. Weiterhin muss jede Entnahmestelle mindestens 2 Minuten gespült werden. Wird
an der zuletzt geöffneten Entnahmestelle die erforderliche Spülzeit erreicht, werden die Ent-
nahmestellen in umgekehrter Reihenfolge des Öffnungsvorgangs wieder geschlossen.
7. Nach dem Spülen ist die Wasserzufuhr abzustellen und der Spülkompressor auszuschalten.
Anschließend ist das Gerät vom elektrischen Netz zu trennen. Achtung! Der Spülkompres-
sor darf sich nicht im Behälterfüllvorgang befinden. Der Spülkompressor muss von der ge-
spülten Leitung getrennt werden. Anschließend ist eine erneute Dichtigkeitsprüfung notwen-
dig. Die endgültige Leitungsinstallation ist fachgerecht zu Ende zu führen.
8. Nach dem Spülvorgang ist ein Spülprotokoll (Zertifikat) auszustellen, wobei das Original
beim Kunden und der Durchschlag bei der durchführenden Firma verbleiben.
8
DEUTSCH
25
32
40
50
15
25
38
59
1
2
3
4
(C)
65
100
6