10. Entsorgungshinweise
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nach der europäischen WEEE Richt-
linie nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Deren Bestandteile müssen ge-
trennt der Wiederverwertung oder Entsorgung zugeführt werden, weil giftige und
gefährliche Bestandteile bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt nachhaltig
schädigen können. Sie sind als Verbraucher nach dem Elektro- und Elektronikgerä-
tegesetz (ElektroG) verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte am Ende ih-
rer Lebensdauer an den Hersteller, die Verkaufsstelle oder an dafür eingerichtete,
öffentliche Sammelstellen kostenlos zurückzugeben. Einzelheiten dazu regelt das
jeweilige Landesrecht. Das Symbol auf dem Produkt, der Betriebsanleitung oder/
und der Verpackung weist auf diese Bestimmungen hin. Mit dieser Art der Stoff-
trennung, Verwertung und Entsorgung von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen
Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
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