Entsorgungshinweis
Innerhalb der Europäischen Union entspricht
das aufgeführte Zubehör der Richtlinie
2002/96/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro-
und Elektronik-Altgeräte.
Zuletzt geändert durch Richtlinie 2003/108/EG (WEEE).
Entsorgen Sie Hörsysteme, Batterien und Zube-
hör gemäß den geltenden Vorschriften.
Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt Siemens die
Übereinstimmung mit der europäischen Richtlinie
93/42/EWG über Medizinprodukte.
Für Produkte mit e2e wireless 2.0 bestätigt Siemens die
Übereinstimmung mit der europäischen Richtlinie 99/5/EC
(R&TTE) über Funk und Telekommunikationssysteme.
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Entsorgungshinweis
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