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10.2 Akku und Ladegerät lagern
GEFAHR!
Gefahr von Explosionen und Brän-
den!
Personen werden getötet oder schwer
verletzt, wenn der Akku explodiert, weil
er vor offenen Flammen oder Hitzequel-
len gelagert wurde.
■
Lagern Sie den Akku kühl und tro-
cken, jedoch nicht vor offenen Flam-
men oder Hitzequellen.
HINWEIS
Der Akku ist beim Aufladen aufgrund der
automatischen Erkennung des Ladezu-
standes vor Überladen geschützt und
kann somit einige Zeit, jedoch nicht auf
Dauer, mit dem Ladegerät verbunden
verbleiben.
■
Den Akku an einem trockenen, frostfreien Ort
lagern bei der vorgeschriebenen Lagertem-
peratur (siehe Betriebsanleitung für den Ak-
ku) und mit einem Ladezustand von ca. 40 –
60 %.
■
Den Akku wegen Kurzschlussgefahr nicht in
der Nähe metallischer oder säurehaltiger Ge-
genstände lagern.
■
Den Akku nach ca. 6 Monaten Lagerung für
ca. 2 Stunden nachladen.
11 ENTSORGUNG
Hinweise zum Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
■
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
■
Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im
Altgerät verbaut sind, müssen vor der Abga-
be entnommen werden! Deren Entsorgung
wird über das Batteriegesetz geregelt.
■
Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elekt-
ronikgeräten sind nach deren Gebrauch ge-
setzlich zur Rückgabe verpflichtet.
■
Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung
für das Löschen seiner personenbezogenen
Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
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Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei fol-
genden Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
■
Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
■
Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme
verpflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außer-
halb der Europäischen Union können davon ab-
weichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
■
Altbatterien und -akkus gehören nicht
in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung
zuzuführen!
■
Zur sicheren Entnahme von Batterien oder
Akkus aus dem Elektrogerät und für Informa-
tionen über deren Typ bzw. chemisches Sys-
tem beachten Sie die weiteren Angaben in-
nerhalb der Bedienungs- bzw. Montageanlei-
tung.
■
Besitzer bzw. Nutzer von Batterien und Ak-
kus sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet. Die Rückgabe be-
schränkt sich auf die Abgabe von haushalts-
üblichen Mengen.
Altbatterien können Schadstoffe oder Schwerme-
talle enthalten, die der Umwelt und der Gesund-
heit Schaden zufügen können. Eine Verwertung
der Altbatterien und Nutzung der darin enthalte-
nen Ressourcen trägt zum Schutz dieser beiden
wichtigen Güter bei.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Batterien und Akkus nicht über den
Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Befinden sich zudem die Zeichen Hg, Cd oder Pb
unterhalb der Mülltonne, so steht dies für Folgen-
des:
■
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 %
Quecksilber
■
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmi-
um
■
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei
Entsorgung