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Service

Wartung

Servicearbeiten an Kessel und
Brenner führt ausschließlich der
geschulte Heizungsfachmann durch.
Um eine turnusgemäße Durch-
führung der Servicearbeiten zu
gewährleisten, sollte dem Betreiber
der Anlage der Abschluß eines War-
tungsvertrages empfohlen werden.
Kontrolle der Abgastemperatur
• Abgastemperatur überprüfen
• Kessel reinigen, wenn die Abgastem-
peratur den Wert der Inbetriebnahme
um mehr als 30 K überschreitet.
Brenner aus dem Anschlußflansch
ziehen
• Strom abschalten
• Bei geöffneter Kesseltür Flammenrohr
11 drehen und abziehen (Bajonett-
verschluß)
Flammenrohr kann heiß sein
• Klemmschraube 12 am Anschluß-
flansch lösen
• Brenner aus dem Bajonettverschluß
drehen, leicht anheben und aus dem
Anschlußflansch ziehen
01/2009 - Art. Nr. 4200 1015 6600A
Positionierung
1
Düsengestänge
2
Ventilatorrad
3
Gehäuseplatte
4
Düse
5
Befestigungsschrauben
Gehäuseplatte
6
Flammenwächter
11
Flammenrohr
12
Klemmschraube Anschlußflansch
Wartungspositionen Brenner
Nach Lösen der Schrauben 5 kann die
Geräteplatte in zwei Wartungspositio-
nen eingehängt werden.
Position 1
Zum Beispiel für Wartungsarbeiten an
der Pumpe
Position 2
Zum Beispiel für Wartungsarbeiten an
der Mischeinrichtung
Wartungsarbeiten am Brenner
Wartungsposition 1
• Ölführende Komponenten (Schläuche,
Pumpe, Düsenzuleitung) sowie deren
Verbindungen auf Undichtigkeiten
oder Verschleißerscheinungen
prüfen, ggf. austauschen.
• Elektrische Anschlüsse und Ver-
bindungskabel auf Beschädigungen
überprüfen, ggf. auswechseln.
• Pumpenfilter kontrollieren und ggf.
säubern.
Wartungsposition 2
• Lüfterrad und Gehäuse reinigen und
auf Beschädigungen überprüfen.
• Mischeinrichtung prüfen und reinigen.
• Stauscheibe demontieren.
• Öldüse austauschen.
• Zündelektroden prüfen, ggf. nachjus-
tieren oder austauschen.
• Mischeinrichtung montieren. Einstell-
maße (siehe Seite 9) unter
Verwendung der Einstellschablone
beachten.
• Brenner montieren.
• Brenner starten, Abgaswerte kontrol-
lieren, Brennereinstellungen ggf. kor-
rigieren.
• Funktionskontrolle Flammenwächter
(siehe Seite 10) durchführen.
de
11

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