Der Stacheldraht und der scharfkantige Draht sind in regelmäßigen Abständen zu erden.
Befolgen Sie unsere Erdungsempfehlungen.
Zwischen den Erdstäben des Elektrozaungeräts und möglichen anderen Komponenten,
die an ein Erdungssystem angeschlossen sind, wie beispielsweise der Schutzerdung der
Strom v ersorgung oder der Erdung des Telefonnetzes ist ein Mindestabstand von 10 m
einzuhalten.
In Gebäuden verlaufende Anschlussleitungen sind wirksam von den geerdeten Bauelemen-
ten des Gebäudes zu isolieren. Zu diesem Zweck können isolierte Hochspannungskabel
verwendet werden.
Unterirdische Anschlussleitungen sind in einem Isolierrohr zu verlegen. Alternativ dazu
können isolierte Hochspannungskabel verwendet werden. Die Anschlussleitungen sind vor
Beschädi g ung durch in den Boden einsinkende Tierhufe oder Fahrzeugreifen zu schützen.
Anschlussleitungen dürfen nicht zusammen mit Netzstrom-, Kommunikations- oder Daten-
kabeln im selben Rohr verlegt werden.
Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte dürfen nicht oberhalb von Freileitun-
gen oder überirdischen Kommunikationsleitungen geführt werden.
Kreuzungen mit Freileitungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Ist eine Kreuzung
unumgänglich, hat sie unterhalb der Stromleitung unter einem möglichst rechten Winkel zu
erfolgen.
Werden Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte in der Nähe einer Freilei-
tung installiert, dürfen die Abstände nicht geringer sein als die unten angegebenen Werte.
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