Außerbetriebnahme; Recycling Und Entsorgung - bulex SDC 50/2 V Notice D'emploi

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8 Außerbetriebnahme
8 Außerbetriebnahme
Lassen Sie das Produkt von einem
Fachhandwerker außer Betrieb neh-
men.

9 Recycling und Entsorgung

Überlassen Sie die Entsorgung der
Verpackung dem Fachhandwerker, der
das Produkt installiert hat.
Wenn das Produkt mit diesem Zei-
chen gekennzeichnet ist:
Entsorgen Sie das Produkt in diesem
Fall nicht über den Hausmüll.
Geben Sie stattdessen das Produkt an
einer Sammelstelle für Elektro- oder
Elektronik-Altgeräte ab.
Wenn das Produkt Batterien enthält,
die mit diesem Zeichen gekennzeichnet
sind, dann können die Batterien gesund-
heits- und umweltschädliche Substanzen
enthalten.
Entsorgen Sie die Batterien in diesem
Fall an einer Sammelstelle für Batterien.
10 Garantie und
Kundendienst
10.1 Garantie
1. Bulex gewährt eine Garantie auf Pro-
duktions- und Materialfehler ab der ln-
stallation:
– für die Serien SDC und SDN über
einen Zeitraum von 5 Jahren auf
den Speicherbehälter und 3 Jahre
auf alle anderen Komponenten und
die Sicherheitsgruppe, unter der
Bedingung, dass diese von Bulex
geliefert wurde.
Die Garantie auf den Speicherbe-
hälter der Anlage beschränkt sich
auf die kostenlose Lieferung eines
8
neuen Speicherbehälters. Die vorge-
nannten Anlagen werden mit größter
Sorgfalt gefertigt und kontrolliert. Sie
sind betriebsbereit (alle Einstellun-
gen erfolgten durch die Fabrik). Die
lnstallation muss anhand der bei-
liegenden Montageanleitung von
einem anerkannten Fachhandwerker
vorgenommen werden mit Beach-
tung der offiziell geltenden Normen
und Vorschriften.
2. Die Garantie deckt gemäß den Bestim-
mungen in Artikel 1 und Artikel 7 die
Fertigung und/oder den Austausch von
Komponenten, die von Bulex als defekt
anerkannt wurden, einschließlich der
zugehörigen Arbeitsstunden. Die Ga-
rantie gilt ausschließlich für den Be-
treiber, sofern er die Anlage mit ange-
messener Sorgfalt und unter den in der
Betriebsanleitung angegebenen Be-
dingungen betreibt. Vorbehaltlich eines
besonderen schriftlichen Vertrages, ist
ausschließlich die Kundenbetreuung
Bulex Service berechtigt, die Garan-
tiearbeiten durchzuführen, und zwar
ausschließlich in Belgien und dem
Großherzogtum Luxemburg. Wenn
davon abgewichen wird, werden die
Kosten für die Leistungen von Dritten
keinesfalls von Bulex übernommen.
3. Die Garantie ist ausschließlich auf
die in Artikel 2 genannten Leistungen
beschränkt. lrgendwelche anderen
Forderungen gleich welcher Art (bei-
spielsweise Schadensersatz für aufge-
wendete Kosten oder Schäden in Be-
zug auf den Käufer oder andere Dritte
usw.) sind ausdrücklich ausgeschlos-
sen.
4. Die Gültigkeit der Garantie ist von den
folgenden Bedingungen abhängig:
– der Garantieschein muss durch
einen anerkannten Fachhandwerker
vollständig ausgefüllt, unterzeichnet,
mit einem Stempel versehen und
datiert sein und innerhalb von 14 Ta-
Betriebsanleitung 0020255570_00

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