8. PRINZIPSCHALTBILD - HEIZUNGS- UND
WARMWASSERBEREITUNGSANLAGE
(Abb. 16)
Die Wahl und die Installation der Bauteile der
Anlage unterliegen der Kompetenz des
Installateurs, der gemäß den Regeln der
Technik und der geltenden Rechtsvorschriften
vorgehen muss. Mit Frostschutzmittel befüllte
Anlagen erfordern zwingend den Einsatz von
Wasser-Absperrorganen. Das Schaltbild auf
Abb. 16 ist ein Prinzipschaltbild. Im Falle ver-
schiedener Anlagen wenden Sie sich bitte an
unseren After-Sales-Service, der Ihnen alle
gewünschten Auskünfte erteilen wird.
9. INBETRIEBNAHME
9.1 Vor Inbetriebnahme durchzuführende
Kontrollen
Nach Durchführung der Wasser-, Strom- und
Brennstoffanschlüsse am Kessel sind vor
Inbetriebnahme folgende Kontrollen durchzuführen:
- Das
Ausdehnungsgefäß
Sicherheitsventil (falls erforderlich) müssen
ordnungsgemäß angeschlossen sein und dür-
fen in keiner Weise absperrbar sein.
- Die Fühler der Betriebs-, Sicherheits-,
Mindestthermostate und des Thermometers
müssen in den jeweiligen Hülsen befestigt sein.
- Die Heizgaswirbler müssen in allen
Abgasrohren vorhanden sein.
- Die Anlage muss mit Wasser gefüllt und voll-
ständig entlüftet sein.
- Die Pumpe bzw. die Pumpen müssen ord-
nungsgemäß funktionieren.
- Die Wasser-, Strom-, Sicherheits- und
Brennstoffanschlüsse müssen den geltenden natio-
nalen und örtlichen Bestimmungen entsprechen.
- Der Brenner muss gemäß den im Handbuch des
Herstellers enthaltenen Anleitungen eingebaut sein.
- Netzspannung und -frequenz müssen mit dem
Brenner und mit der elektrischen Ausrüstung
des Kessels kompatibel sein.
- Die Anlage muss in der Lage sein, die erzeug-
te Wärmemenge aufzunehmen.
- Die Umwälzpumpe muss installiert werden wie
im Abschn. 5.5.5 beschrieben.
Legende
A Anlagenvorlauf
B Anlagenrücklauf
1 Wärmeerzeuger
2 Brenner mit Sperr- und Regelventilen
3 Boiler
4 Anlagen-Sammelleitungen
5 Trennventile
6 Umwälzpumpe
7 Rückschlagventile
8 Ausdehnungsgefäß der Anlage
9 Automatisches Entlüftungsventil
10 Sicherheitsventil
11 Enthärterfilter
12 Anlagenbefüllung
13 Brennstoff-Sperrventil
9.2 Erstmalige Einschaltung
Nach positivem Ausgang der im vorherigen Abschnitt
aufgeführten Kontrollen kann der Brenner zum ersten
Mal eingeschaltet werden. Die erstmalige Einschaltung
muss von einem qualifizierten, vom Hersteller des
Brenners zugelassenen Techniker durchgeführt wer-
den. Der Techniker haftet für die Einstellung innerhalb
und
das
des erklärten und zugelassenen Leistungsbereichs
des Kessels. Nachdem die Sperrhähne des
Brennstoffs geöffnet wurden und sichergestellt wurde,
dass im Zuleitungsnetz keine Leckstellen vorhanden
sind, werden alle Schalter auf ON (Ein) gestellt. Der
Brenner ist damit für die erstmalige Einschaltung und
für die Einstellung bereit, die ausschließlich von dem
hierzu befugten Techniker vorgenommen werden darf.
Während der erstmaligen Einschaltung muss sicher-
gestellt werden, dass die Tür, der Brennerflansch und
die Kaminanschlüsse perfekt dicht sind, und dass die
Basis des Schornsteinrohrs einen leichten Unterdruck
aufweist. Der Brennstoffdurchsatz muss den
Angaben auf dem Typenschild des Kessels entspre-
chen und darf die erklärte max. Nutzwärmeleistung
unter keinen Umständen überschreiten.
Die Abgastemperatur darf nie unter 160°C sinken.
- 60 -
14 Gasdruckstabilisator
15 Manuelles Sperrventil
16 Gasfilter
17 Schwingungsdämpfende Verbindung
18 Pumpe
19 Manometer
20 Sicherheitsthermostat
21 Regelthermostat
22 Dreiwegeventil
23 Druckwächter mit manueller Rücksetzung
24 Strömungswächter
25 Regelthermostat
26 Thermostat mit manueller Rücksetzung
27 Temperaturmessschacht
28 Temperaturregelventil
9.3 Ausschalten des Kessels
- Den Betriebsthermostat auf den Mindestwert
einstellen.
- Die Spannungs- und Brennstoffzufuhr zum
Brenner trennen.
- Die Pumpen laufen lassen, bis sie vom
Mindestthermostat angehalten werden.
- Die Spannungszufuhr zur Schalttafel trennen.