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Allgemeine Hinweise
Ohne Genehmigungen des Herstellers dürfen keine Veränderungen, An- oder Umbauten am Produkt vorge-
nommen werden. Für Veränderungen ohne Genehmigung des Herstellers wird keine Haftung übernommen und
die Gewährleistung erlischt.
Die nationalen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten.
Sicherheitshinweise
Jede Person, die mit der Aufstellung, Bedienung, Wartung und Reparatur des Staplerhakens befasst ist,
muss sich mit dem Inhalt der Betriebsanleitung vertraut gemacht haben.
Diese Betriebsanleitung entbindet den Betreiber nicht von der Verpflichtung eine spezielle Betriebsanwei-
sung zu erstellen.
Der Staplerhaken ist nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Hier verweisen wir auch auf die BGR 500, Ka-
pitel 2 (Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb) und die UVV Flurförderfahrzeuge BGVD 27.
Die TRbF 60 (Ortsbewegliche Behälter) ist anzuwenden. Je nach Ex-Zone sind geeignete Schutzmaßnahmen
zu treffen.
Einsatz und Verwendungszweck
Der Staplerhaken wird an den Staplerzinkten befestigt. Durch Befestigung z.B. einer Fasszange an dem
Karabinerhaken des Staplerhakens, können Fässer sicher transportiert werden. Der Staplerhaken ist für die
Aufnahme durch einen Staplerzinken und für die Aufnahme durch beide Staplerzinken erhältlich.
Aufbau und Inbetriebnahme
Staplerhaken möglichst weit über die Staplerzinken schieben und mittels Stellschraube an den Zinken arretie-
ren.
Technische Daten
Traglast: 2000 kg
Betrieb
Unabhängig von der Tragfähigkeit der Staplerhaken ist bei der Lastaufnahme die max. Tragfähigkeit des
Staplers (bei Typ EZ die Tragfähigkeit einer Zinke) zu berücksichtigen
Nur senkrechtes Heben zulässig, kein Schrägzug
Transport aufgenommener Lasten nur im Schritttempo
Unebenheiten nur mit größter Vorsicht befahren!
Nicht unter schwebende Lasten treten!
Wartung und Instandhaltung
Bewegliche Teile auf Leichgängigkeit überprüfen und ggf. mit handelsüblichem Schmierfett nachfetten
Schraubverbindungen überprüfen
Regelmäßige Prüfungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen.
Nach Schadensfällen und besonderen Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit beeinflussen können, so-
wie nach Instandsetzung ist eine außerordentliche Prüfung durch einen Sachkundigen durchzuführen
Vor der Sicht- und Funktionskontrolle kann unter Umständen eine vorherige Reinigung des Handling
Systems erforderlich sein. Die gilt insbesondere dann, wenn diese aus ihrer vorherigen Verwendung mit
Stoffen, z.B. Farben oder Salzen, behaftet sind.
Der Prüfumfang bei einer Sicht- und Funktionsprüfung erstreckt sich auf Brüche, Verformungen, Anrisse,
Beschädigungen, Verschleiß, Korrosionsschäden und Funktionsstörungen des Handling Systems
Ala Nachweis der durchgeführten Prüfungen ist vom Betreiber eine Prüfliste zu erstellen und zu führen.
Bei sichtbaren Verformungen, offensichtlichen Schäden, starker Abnutzung der Schrauben und Schrau-
benführungen ist das Handling System bis zu einer eventuellen Reparatur nicht mehr zu verwenden.
Staplerhaken 115189, 115190
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Ausgabe 07/2015