Combi BF 5002-R I
Garantie
Etwaige Material- oder Herstellungsfehler am Gerät beseitigen wir während der gesetzlichen Verjährungsfrist für Män-
gelansprüche entsprechend unserer Wahl durch Reparatur oder Ersatzlieferung.
Die Verjährungsfrist bestimmt sich jeweils nach dem Recht des Landes, in dem das Gerät gekauft wurde.
Unsere Garantiezusage gilt nur bei:
Sachgemäßer Behandlung des Gerätes
Beachtung der Bedienungsanleitung
Verwendung von Original-Ersatzteilen
Die Garantie erlischt bei:
Reparaturversuchen am Gerät
Technischen Veränderungen am Gerät
nicht bestimmungsgemäßer Verwendung (z. B. gewerblicher oder kommunaler Nutzung)
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
Lackschäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind
Verschleißteile, die auf der Ersatzteilkarte mit Rahmen XXX XXX ( X ) gekennzeichnet sind
Verbrennungsmotoren – Für diese gelten die separaten Garantiebestimmungen der jeweiligen Motorenhersteller
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte mit dieser Garantieerklärung und dem Kaufbeleg an Ihren Händler oder die nächste
autorisierte Kundendienststelle.
Durch diese Garantiezusage bleiben die gesetzlichen Mängelansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer unberührt.
548977_i
┌──────┐
└──────┘
DE
11