Konformitäts- und Einbauerklärung
Die unvollständige Maschine ist nur zum Einbau in eine Toranlage bestimmt, um somit eine vollständige
Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu bilden. Die Toranlage darf erst in Betrieb genommen
werden, wenn festgestellt wurde, dass die gesamte Anlage den Bestimmungen der o.g. EG-Richtlinien entspricht.
Das integrierte Funksystem entspricht der Richtlinie 2014/53/EU.
Der vollständige Text der Konformitätserklärung ist unter der folgenden Internetadresse verfügbar:
www.tormatic.de/nc/downloads.html
Verwenden Sie ausschließlich die Original-Ersatzteile des Herstellers. Falsche oder fehlerhafte Ersatzteile
können zu Beschädigungen, Fehlfunktionen oder Totalausfall des Produktes führen.
B-1200
Konformitäts- und Einbauerklärung
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