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Einbauvorbedingungen
5.1
Allgemein
Die örtlichen Installationsvorschriften, allgemeine Richtlinien und die
technischen Daten müssen beachtet werden.
Die Installation des Gerätes muss entsprechend der Einbau-/Bedie-
nungsanleitung laut der AVB Wasser V, §12 durch das Wasserver-
sorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis eines
Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes, qualifiziertes Instal-
lationsunternehmen erfolgen.
Die Mindestbestrahlungsstärke (Schaltpunkt) wird auf den für die jewei-
lige Auslegetransmission (Auslegungs-SSK) zertifizierten Wert (Angabe
in W/m
) programmiert. Die Warnschwelle liegt um den Faktor 1,1 über
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der Mindestbestrahlungsstärke (gemäss W294-1 Abschnitt 9.2).
Eine Unterschreitung der Warnschwelle bzw. der Mindestbestrahlungs-
stärke wird durch die UV-Control II angezeigt (vgl. EBA UV-Control II)
und sollte auf einen akustischen oder visuellen Signalgeber geschaltet
werden.
5.2
Einbauort und Umgebung
Der Einbauort muss frostsicher sein und den Schutz der Anlage vor
Chemikalien, Farbstoffen, Lösungsmitteln und Dämpfen gewährleisten.
Die Umgebungstemperatur sowie die Abstrahlungstemperatur in unmit-
telbarer Nähe dürfen 40 °C nicht überschreiten.
Der Aufstellungsort muss bei Bodenaufstellung für die dadurch entste-
hende Belastung geeignet sein.
Für das Spülwasser muss ein Kanalanschluss in unmittelbarer Nähe
vorhanden sein.
Der Spülwasserschlauch muss mit einem Sicherheitsabstand von 2 x
Innendurchmesser des Spülwasserschlauches, mindestens jedoch
20 mm zum höchstmöglichen Abwasserspiegel am Kanalanschluss
befestigt werden (freier Auslauf).
Oberhalb der Anlage ist für den Strahlerwechsel ein Freiraum erforderlich
(siehe Abmessungen).
Bei einer Leitungslänge zwischen UV-Strahlern und Vorschalteinheit von
mehr als 6 m ist Rücksprache mit unserer Fachabteilung erforderlich.
Die Störaussendung (Spannungsspitzen, hochfrequente elektromag-
netische Felder, Störspannungen, Spannungsschwankungen ...) durch
die umgebende Elektroinstallation darf die in der EN 61000-6-4 ange-
gebenen Maximalwerte nicht überschreiten.
5.3
Einspeisewasser
Das einzuspeisende Trinkwasser muss stets den Vorgaben der Trink-
wasserverordnung bzw. der EU-Direktive 98/83 EC entsprechen.
Die hydraulischen Bedingungen müssen so sein, dass in der UV-Anlage
unter keinen Umständen ein Vakuum entstehen kann.
Die Bewadesanlage wurde für überwiegend statische Beanspruchung
ausgelegt und gebaut.
Druckstöße und wechselnde Beanspruchungen (z.B. durch den Anlauf
von Pumpen, Pulsation von Druckerhöhungsanlagen, schnell schlie-
ßende Ventile) müssen vermieden werden.
Geeignete Einrichtungen zur Vermeidung von Druckstößen oder wech-
selnden Beanspruchungen (z.B. Ausdehnungsgefäße, Druckwindkessel,
langsam schließende Ventile) müssen bauseits installiert werden.
5.4
Einbau
Die bei der Fachberatung ermittelten Daten müssen in das Betriebsda-
tenblatt eingetragen werden. Bei der Inbetriebnahme werden sie in die
Steuerung einprogrammiert (Siehe Einbau- und Bedienungsanleitung
UV-Control II).
Zum Einbau korrosionsbeständige Rohrmaterialien verwenden. Die kor-
rosionschemischen Eigenschaften bei der Kombination unterschiedlicher
Rohrwerkstoffe (Mischinstallation) müssen beachtet werden.
Der Anlage muss zum Schutz vor Fremdpartikeln grundsätzlich ein
Schutzfilter vorgeschaltet werden.
Unter Umständen ist eine Voraufbereitung des Wassers notwendig. Je
nach Betriebsbedingungen und Wasserqualität kann zur Verhinderung
von Ablagerungen auf den Strahlerhüllrohren auch eine Teilenthärtung
vorgesehen werden.
Die Strahleranschlusskabel müssen auf ein Minimum gekürzt werden.
Es dürfen keine Schleifen gelegt werden.
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5.5
Betrieb
Um einen störungsfreien, sicheren Betrieb der Bewades UV-Anlage zu
gewährleisten, ist eine Fachberatung erforderlich. Hierbei erfolgt die Be-
stimmung der Auslegetransmission des zu behandelnden Wassers sowie
die Festlegung der zur Programmierung benötigten Betriebsparameter.