DEMONTAGE
- Wenn die Sicherheit bei der Außerbetriebnahme
beeinträchtigt wird, muss das Kältemittel vor der
Entsorgung entfernt werden.
- Es muss für ausreichende Belüftung am Aufste-
llungsort gesorgt werden.
- Es sollte beachtet werden, dass die Fehl-
funktion des Gerätes durch Kühlmittelverlust
verursacht werden kann und dass ein Kühlmitte-
lleck vorhanden sein kann.
- Die Kondensatoren müssen so entladen
werden, dass dabei keine Funken entstehen
können.
- Kühlmittel entfernen. Wenn die nationalen Vors-
chriften keine Rückgewinnung erfordern, kann
das Kühlmittel nach außen abgelassen werden.
Es muss darauf geachtet werden, dass keine
Gefahr von dem abgelassenen Kühlmittel aus-
geht. Im Zweifelsfall muss eine Person den Aus-
fluss überwachen. Es muss besonders darauf
geachtet werden, das abgelassene Kühlmittel
nicht innerhalb des Gebäudes abzulassen.
- Den Kältemittelkreislauf evakuieren.
- Der Kältemittelkreislauf muss 5 Minuten lang mit
Stickstoff gespült werden.
- Danach erneut evakuieren.
- Dann mit Stickstoff bis atmosphärischen Druck
auffüllen.
- Eine Kennzeichnung welche die Entfernung des
Kühlmittels anzeigt, auf das Gerät anbringen.
ENTSORGUNG
- Eine ausreichende Belüftung am Arbeitsplatz
muss sichergestellt werden.
- Kühlmittel entfernen. Wenn die nationalen Vors-
chriften keine Rückgewinnung erfordern, kann
das Kühlmittel nach außen abgelassen werden.
Es muss darauf geachtet werden, dass keine
Gefahr von dem abgelassenen Kühlmittel aus-
geht. Im Zweifelsfall muss eine Person den Aus-
fluss überwachen. Es muss besonders darauf
geachtet werden, das abgelassene Kühlmittel
nicht innerhalb des Gebäudes abzulassen.
- Den Kältemittelkreislauf evakuieren.
- Der Kältemittelkreislauf muss 5 Minuten lang mit
Stickstoff gespült werden.
- Danach erneut evakuieren.
- Den Kompressor abtrennen und das Öl ablas-
sen.
TRANSPORT, KENNZEICHNUNG
UND LAGERUNG VON GERÄTEN, MIT
BRENNBAREN KÄLTEMITTELN
TRANSPORT VON GERÄTEN, DIE
BRENNBARE KÄLTEMITTEL ENTHALTEN
- Es wird darauf hingewiesen, dass möglicherwei-
se zusätzliche Transportvorschriften für Geräte
mit brennbaren Gasen bestehen. Die maximale
Anzahl der Geräte oder die Konfiguration der
Geräte, die zusammen transportiert werden
dürfen, richtet sich nach den geltenden Trans-
portvorschriften.
KENNZEICHNUNG VON GERÄTEN MIT
ZEICHEN
- Die Hinweisschilder für ähnliche Geräte, die am
Arbeitsbereich verwendet werden, müssen im
Allgemeinen nach den Mindestanforderungen
für die Bereitstellung von Kennzeichnungen für
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeits-
platz, nach den örtlichen Vorschriften erfolgen.
- Alle erforderlichen Schilder müssen erhalten
werden und die Arbeitgeber müssen sichers-
tellen, dass die Mitarbeiter angemessen und
ausreichend in Bezug auf die Bedeutung der
entsprechenden Sicherheitssignale und Maßna-
hmen in Bezug auf diese Schilder geschult und
ausgebildet werden.
- Die Wirksamkeit der Schilder darf nicht durch
zu viele, zusammen angebrachte Schilder,
verringert werden.
- Jedes verwendete Symbol sollte so einfach wie
möglich gehalten werden und nur wesentliche
Details enthalten.
ENTSORGUNG VON GERÄTEN, MIT
BRENNBAREN KÄLTEMITTELN
- Siehe nationale Vorschriften.
LAGERUNG VON GERÄTEN /
ELEKTROGERÄTEN
- Die Lagerung des Gerätes muss den Anweisun-
gen des Herstellers entsprechen.
- Lagerung von verpackten Geräten (nicht
verkauft)
- Die Verpackung zur Lagerung muss über einen
ausreichenden Schutz verfügen, so dass eine
mechanische Beschädigung des Geräts in der
Verpackung nicht zu einem Austritt der Kältemit-
telfüllung führt.
- Die maximale Anzahl der Geräte, die zusam-
men gelagert werden dürfen, richtet sich nach
den örtlichen Vorschriften.