P
A
RÜFUNG VOR
Das gesamte Lastaufnahmemittel ist auf Beschädigungen, Risse oder Verformungen hin zu
überprüfen.
Das Lastaufnahmemittel muss sich leichtgängig öffnen und schließen lassen.
Die Sperrklinke, die den Greifer im geöffneten Zustand arretiert, ist auf Leichtgängigkeit zu
prüfen.
G
EBRAUCH DES
Am Tragmittel hängend ist das Lastaufnahmemittel so weit herabzulassen, dass es an dem
Handgriff geführt werden kann. Es ist so über dem aufzunehmenden Hebegut zu
positionieren, dass es lotrecht über dem angenommenen Schwerpunkt des Hebegutes hängt.
Durch weiteres Ablassen des Tragmittels setzt das Lastaufnahmemittel auf dem Hebgut oder
dem Boden auf und wird entlastet. In dem Zustand kann die Sperrklinke leicht betätigt werden,
um die Arretierung zu lösen und die Klemmarme freizugeben.
ACHTUNG: Liegt das Lastaufnahmemittel nicht auf dem zu transportierenden Gut auf,
kann es sich beim Lösen der Arretierung u.U. sehr schnell schließen.
Verletzungsgefahr!
Beim anschließenden Anheben des Tragmittels ist die Sperrklinke aufzuhalten. Es schließen
sich die Klemmarme, das Hebegut wird sicher umfasst und kann bequem transportiert
werden. Beim Absetzen der Last ist darauf zu achten, dass das Tragmittel so weit
herabgelassen wird, dass sich das Lastaufnahmemittel vollständig öffnet und die Sperrklinke
wieder einrastet.
Bei Ausführungen mit Schließ- und Öffnungsautomatik entfällt das manuelle Betätigen der
Sperrklinke.
P
/ W
RÜFUNG
ARTUNG
Laut bestehenden nationalen/internationalen Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften
müssen Hebezeuge
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
ACHTUNG: Die jeweiligen Einsatzbedingungen (z.B. in der Galvanik) können kürzere
Prüfintervalle notwendig machen.
Reparaturarbeiten dürfen nur von Fachwerkstätten, die Original TIGRIP-Ersatzteile
verwenden, durchgeführt werden. Die Prüfung (im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfung)
hat sich auf die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf den
Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der Ausrüstung und der Tragkonstruktion hinsichtlich
Beschädigung, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen müssen dokumentiert werden (z.B.
in der CMCO-Werksbescheinigung).
Auf
Verlangen
sind
Reparaturdurchführung nachzuweisen.
Lackbeschädigungen sind auszubessern, um Korrosion zu vermeiden. Alle Gelenkstellen und
Gleitflächen sind leicht zu schmieren. Bei starker Verschmutzung ist das Gerät zu reinigen.
RBEITSBEGINN
L
ASTAUFNAHMEMITTELS
die
Ergebnisse
©
2016 Columbus McKinnon Industrial Products GmbH
der
Prüfungen
und
6
die
sachgemäße