Mindestabstand von 20 cm um und über dem Gerät ein.
Desweiteren ist darauf zu achten, dass die Austrittsdüse nicht in Augenhöhe des
Publikums ausgerichtet wird. Um einen guten Effekt zu erzielen, sollte der Abstand zum
Publikum mindestens 1,5 m betragen.
Stellen Sie die Seifenblasenmaschine nur auf feuerfeste, kratz- und wasserunempfindliche
Oberflächen.
Achten Sie bei der Installation des Gerätes bitte darauf, dass sich im Abstand
von mind. 0,5 m keine leicht entflammbaren Materialien (Deko, etc.) befinden
Bitte achten Sie darauf, dass die maximale Neigung von 15 Grad nicht überschritten wird.
Das Gerät ist sowohl zur stehenden wie hängenden Montage vorgesehen. Soll das Gerät
über Kopf installiert werden, gelten folgende Sicherheitsvorschriften:
Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 (vormals
und EN 60335-1:1996 zu beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten
Die Aufhängevorrichtungen des Gerätes muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1
Stunde lang ohne dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten
kann.
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem
geeigneten Fangnetz, erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und
angebracht sein, dass im Fehlerfall der Hauptaufhängung kein Teil der Installation
herabfallen kann.
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von
Bewegungsflächen, auf Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an
sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und
maschinentechnische Einrichtungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen
Ä nderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und
maschinentechnische Einrichtungen mindestens alle vier Jahre durch einen
Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und
maschinentechnische Einrichtungen mindestens einmal jährlich durch einen
Sachkundigen geprüft werden.
Vorgehensweise:
Wird das Gerät hängend installiert, darf es nicht im Aufenthaltsbereich von Personen
installiert werden.
BRANDGEFAHR!
LEBENSGEFAHR!
VBG 70)
Fachhand-del ausgeführt werden!
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