Die Garantieleistung gilt für Material- oder
Fabrikationsfehler. Diese Garantie erstreckt
sich nicht auf Produktteile, die normaler
Abnutzung ausgesetzt sind
(z. B. Batterien) und daher als
Verschleißteile angesehen werden
können oder für Beschädigungen an
zerbrechlichen Teilen, z. B. Schalter, Akkus
oder die aus Glas gefertigt sind.
Von der Garantieleistung ausgeschlossen
ist ebenfalls das Nachlassen der
Wasserdichtheit. Der Zustand der
Wasserdichtheit ist keine bleibende
Eigenschaft und sollte daher regelmäßig
gewartet werden. Bitte beachten Sie,
dass durch das Öffnen und Reparieren
Ihrer Uhr durch Personen, die hierzu nicht
ermächtigt sind, Ihre Garantieansprüche
erlöschen.
46 DE/AT/CH