ENTSORGUNGSHINWEISE FÜR DEN ELEKTRISCHEN TEIL DES PRODUKTS
Gemäss Artikel 26 des Gesetzeserlass vom 14. März 2014 zur Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EG
und des Erlasses vom 31. März 2015 zur Umsetzung der Richtlinie 2015/863/EU zur Verringerung
der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und zur Abfallentsorgung.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät oder der Verpackung weist darauf hin,
dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt von anderen Abfällen über entsprechende
Sammelstellen zu entsorgen iStk. Das elektronische oder elektrische Altgerät kann auch aussortiert
und bei Anschaffung eines vergleichbaren Neugerätes an den Händler zurückgegeben werden. Die
entsprechende Altgerätesammlung zwecks umweltfreundlicher Wiederverwertung verringert die
Belastungen für Umwelt und Mensch und unterstützt die Wiederverwendung und/oder das Recycling
von wertvollen Wertstoffen.
Die nicht fachgerechte Entsorgung des Produkts durch den Benutzer kann je nach Gesetzeslage mit
Bussgeldern geahndet oder strafrechtlich verfolgt werden. Im Gerät enthaltene Akkus oder Batterien
sind getrennt über die entsprechenden Behälter für die Sammlung von Altbatterien zu entsorgen.
ENTSORGUNG VON BATTERIEN UND AKKUS
Gemäss der Gesetzesverordnung 188 vom 20. November 2008 zur Umsetzung der Richtlinie
2006/66/EG im Umgang mit Altbatterien oder verbrauchten Akkus und ähnlichen Abfällen weist das
Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf der Batterie darauf hin, dass es verboten ist, Altbatte-
rien im Hausmüll zu entsorgen.
Batterien und Akkus enthalten stark umweltbelastende Stoffe. Der Benutzer ist verpflichtet, Altbat-
terien über öffentliche Sammelstellen oder entsprechende Behälter zu entsorgen. Dieser Service ist
kostenlos. Auf diese Weise werden die gesetzlichen Anforderungen eingehalten und die Umwelt ge-
schont. Die Symbole zur Kennzeichnung der in Batterien und Akkus enthaltenen Gefahrstoffe sind wie
folgt: Hg= Quecksilber, Cd= Cadmium, Pb= Blei.
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