Lagerdauer 2 Jahre
Die Lagerdauer vor der ersten Benützung ohne Reduzierung der maximalen Gebrauchsdauer beträgt 2 Jahre ab Herstellungsdatum.
Bei der Einhaltung aller Hinweise zur sicheren Umgangsweise und Lagerung können folgende unverbindliche Angaben über die Lebensdauer
empfohlen werden:
Lebensdauer von textilen Produkten:
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Intensive alltägliche Benutzung
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Regelmäßige ganzjährige Benutzung
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Regelmäßige saisonale Benutzung
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Gelegentliche Benutzung (einmal monatlich)
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Sporadische Benutzung
1. Haltegurte, Auffanggurt, Arbeitssitzgurte:
Bei normalem Gebrauch und bei Einhaltung der Verwendungsvorschriften dieser Gebrauchsanleitung beträgt die realistische
Verwendungsdauer 6 bis 8 Jahre.
Basis: BGR 198 – Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) / DE.
2. Metallbeschläge wie Schnallen, Karabiner, etc. ...:
Für Metallbeschläge ist die Lebensdauer grundsätzlich unbegrenzt, jedoch müssen Metallbeschläge gleichfalls einer Periodischen Überprüfung
unterzogen werden, welche sich auf Beschädigung, Verformung, Abnützung und Funktion erstreckt.
Beim Einsatz von unterschiedlichen Materialien an einem Produkt richtet sich die Verwendungsdauer nach den empfindlicheren Materialien.
Extreme Einsatzbedingungen können die Aussonderung eines Produkts nach einer einmaligen Anwendung erforderlich machen (Art und Intensität
der Benutzung, Anwendungsbereich, aggressive Umgebungen, scharfe Kanten, extreme Temperaturen, Chemikalien usw.).
Eine PSAgA ist auf jeden Fall auszuscheiden:
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bei Beschädigungen von tragenden und für die Sicherheit wesentlichen Bestandteilen wie z. B. Gurtbänder und Nähte (Risse, Einschnitte
oder sonstiges)
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bei Beschädigungen von Kunststoff- und/oder Metall-Beschlägen
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bei Beanspruchung durch Absturz oder schwerer Belastung
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nach Ablauf der Verwendungsdauer
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wenn ein Produkt nicht mehr sicher oder zuverlässig erscheint
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wenn das Produkt veraltet ist und nicht mehr den technischen Standards entspricht (Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, der Normen
und der technischen Vorschriften, Inkompatibilität mit anderen Ausrüstungen usw.)
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wenn die Vor-/Gebrauchsgeschichte unbekannt oder unvollständig ist (Prüfbuch)
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wenn die Kennzeichnung des Produktes nicht vorhanden, unleserlich ist oder fehlt (auch teilweise)
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wenn die Gebrauchsanleitung/Prüfbuch des Produktes fehlt (Da die Produkthistorie nicht nachvollzogen werden kann!)
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Siehe auch unter Punkt: 2) Bestimmungen für den Gerätehalter
Ergab die Sichtprüfung durch den Anwender, Gerätehalter oder die Sachkundige Person Beanstandungen oder ist die PSA abgelaufen, so ist
diese auszuscheiden. Das Ausscheiden hat so zu erfolgen, dass eine Wiederverwendung bei Einsätzen mit Sicherheit ausgeschlossen werden
kann (z. B. durch Zerschneiden und Entsorgen der Gurte, Beschläge usw.).
Bei oftmaligem Gebrauch, starker Abnützung bzw. bei extremen Umwelteinflüssen verkürzt sich die erlaubte Verwendungsdauer. Die Entscheidung
über die Einsatzfähigkeit des Geräts obliegt immer der zuständigen SACHKUNDIGEN PERSON im Rahmen der vorgeschriebenen periodischen
Überprüfung.
4)
Haftung (Ergänzt sich mit Pkt. Warnung)
Weder die A. Haberkorn & Co GmbH noch seine Vertriebspartner übernehmen die Haftung für Unfälle im Zusammenhang mit dem vorliegenden
Produkt und die daraus resultierenden Personen- und/oder Sachschäden, insbesondere bei Missbrauch und/oder Falschanwendungen. Die
Verantwortung und das zutragende Risiko tragen in allen Fällen die Benutzer.
5)
Produktspezifische Hinweise
Dieses Produkt ist aus Polyester- oder Polyamidgarne und/oder aus einer Mischung von beiden Materialien hergestellt.
Der Tree Austria 3.2 darf nur mit CE-gekennzeichneten Bestandteilen
einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz kombiniert
werden.
Der Arbeitssitzgurt Tree Austria 3.2 ist für den Einsatz in folgenden
Systemen nach EN 363 zu gelassen:
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Rückhaltesysteme
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Arbeitsplatzpositionierungssysteme
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Seilklettertechnik im Bereich der Baumpflege
-
Rettungssysteme nur im Bereich der Seilklettertechnik in der
Baumpflege
Der Tree Austria 3.2 darf nur mit Ausrüstungsgegenständen die
für die obigen Systeme bestimmt sind kombiniert werden. Die
Kombination und Verwendung mit Ausrüstungsgegenständen ist vor
der erstmaligen Verwendung vom Benützer zu prüfen.
– weniger als 1 Jahr
– 1 Jahr bis 2 Jahre
– 2 bis 3 Jahre
– 3 bis 4 Jahre
– 5 bis 7 Jahre
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