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HABERKORN Tree Austria 3.2 Mode D'emploi Et Manuel D'essai page 2

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Eine PSAgA darf nur von Personen verwendet werden, welche sowohl die physischen wie auch die psychischen Voraussetzungen mit sich
bringen und die notwendigen Kenntnisse für einen sicheren Gebrauch haben. Diese PSAgA entbindet den Benutzer nicht vom persönlich zu
tragenden Risiko und von seiner Eigenverantwortung. Eine PSAgA sollte einem Benützer individuell zur Verfügung gestellt werden!
Systeme nur bestimmungsgemäß verwenden – sie dürfen nicht verändert werden! Ausrüstungen für Freizeitaktivitäten (z.B. Bergsport,
Sportklettern, etc. ...), die nicht für den Einsatz am Arbeitsplatz zugelassen sind, dürfen nicht benützt werden. Es wird darauf hingewiesen,
dass durch die Kombination von Ausrüstungsgegenständen die Gefahr der gegenseitigen Beeinträchtigung besteht. Die Gebrauchssicherheit
ist bei der Kombination von Ausrüstungsgegenständen vor der erstmaligen Verwendung vom Benützer zu prüfen. Bei einer Kombination von
nicht zueinander passenden Ausrüstungsgegenständen können unvorhergesehene Gefahren auftreten.
Warnung: (Ergänzt sich mit Pkt. 7 Haftung)
Jede Person die diese Produkte benützt ist persönlich verantwortlich für das Erlernen der richtigen Anwendung und Technik. Jeder Benutzer
übernimmt und akzeptiert voll und ganz die gesamte Verantwortung und sämtliche Risiken für alle Schäden und Verletzungen jeglicher Art,
welche während und durch die Benützung des Produktes resultieren. Hersteller und Fachhandel lehnen jede Haftung im Falle von Missbrauch
und unsachgemäßem Einsatz und/oder Handhabung ab. Diese Richtlinien sind hilfreich für die richtige Anwendung dieses Produktes. Da jedoch
nicht alle Falschanwendungen aufgeführt werden können, ersetzt sie niemals eigenes Wissen, Schulung, Erfahrung und Eigenverantwortung.
Den Notfallplan zur Rettung und zum schnellen Eingreifen bei Notfällen planen und beachten!
Vor dem Gebrauch einer PSAgA muss der Benutzer sich über die Möglichkeiten einer sicheren und effektiven Durchführung von
Rettungsmaßnahmen informieren. Die Anwender müssen über Gefahren, die Möglichkeiten zur Vermeidung der Gefahren, den sicheren Ablauf
der Rettungs- und Notverfahren unterwiesen sein. Die notwendigen Rettungsmaßnahmen müssen im Zuge einer Gefährdungsanalyse vor dem
Einsatz einer PSAgA festgelegt werden. Ein Notfallplan muss die Rettungsmaßnahmen für alle bei der Arbeit möglichen Notfälle berücksichtigen!
Das heißt, dass für den jeweiligen Einsatzzweck einer PSAgA immer eine Gefährdungsanalyse und daraus resultierend ein Rettungsplan erstellt
werden muss, der die schnellst mögliche Rettung beschreibt und sämtliche zur Rettung notwendigen Gerätschaften und Vorgehensweisen
beinhaltet. Die zu einer möglichen Rettung evaluierten Gerätschaften müssen immer aufgebaut sein und zur sofortigen Verwendung, ohne
zeitliche Verzögerung, bereit stehen. Sonst droht ein Hängetrauma!
Die Folgen eines Hängetraumas werden medizinisch wie folgt beschrieben:
nach ca. 2 - 5 min. stellt sich die Handlungsunfähigkeit der verunfallten Person ein
bereits nach 10 – 20 min. sind irreversible Körperschäden möglich und
danach sind lebensbedrohliche Zustände zu erwarten.
Darum sind die Rettungsmaßnahmen unverzüglich durchzuführen!
Für eine zu rettende Person, die bei Bewusstsein ist, ist es wichtig die Beine zu bewegen. Wenn es möglich ist durch geeignetes Gerät (z.B.:
Bandschlingen, Verbindungsmittel, Hängetrauma-Entlastungschlingen, etc. ...) den Körper aus der Spannung im Auffanggurt herauszuheben
und somit den Druck der Beinschlaufen an der Oberschenkelinnenseite zu entlasten. Dadurch kann ein versacken des Blutes in die Beine
verlangsamt oder sogar vermieden werden und das Rückfliesen des Blutes erleichtert werden.
Hinweis zu Anschlageinrichtungen!
Generell sollte sich eine Anschlagseinrichtung an dem die Ausrüstung befestigt wird möglichst „senkrecht" oberhalb des Benützers befinden
(um ein Pendeln im Falle des Absturzes zu verhindern).
Der Anschlagpunkt sollte immer so gewählt werden, dass die Fallhöhe auf ein Minimum beschränkt wird.
Achten Sie darauf, dass der Sturzraum so bemessen ist, dass der Anwender im Falle eines Sturzes auf kein Hindernis fällt, bzw. dass ein
Aufschlagen am Boden verhindert wird.
Achten Sie insbesondere darauf, dass keine scharfen Kanten das Anschlagmittel (z.B. textile Bandschlingen) gefährden, sowie auf den
sicheren Verschluss sämtlicher Verbindungselemente (z.B. Karabiner).
Die Tragfähigkeit des Bauwerkes/Untergrundes muss für die Anschlageinrichtung angegebenen Kräfte sichergestellt sein.
Temporäre Anschlagmöglichkeiten (Holzbalken, Stahlträger, etc. ...) müssen den Fangstoß aufnehmen können. Festigkeitsrichtwert für
einen Anschlagpunkt = mindestens 10kN/Person (rund 1.000 kg).
Wenn möglich einen genormten, nach EN795, und als solchen gekennzeichneten Anschlagpunkt verwenden.
2) Bestimmungen für den Gerätehalter
Vor jedem Einsatz sind eine visuelle Überprüfung und eine Funktionsüberprüfung dieser PSAgA vorzunehmen, um den einsatzfähigen Zustand
sicherzustellen. Ein nicht mehr sicher scheinendes Produkt darf im Zweifelsfall NICHT VERWENDET werden und ist unverzüglich auszusondern.
Es muss immer die gesamte PSAgA überprüft werden.
euroline® Sicherheitsprodukte sind vor jedem Einsatz auf folgende Punkte zu überprüfen:
Beschädigungen und Verfärbungen von tragenden und für die Sicherheit wesentlichen Bestandteilen (Risse, Einschnitte, Abrieb, etc. ...)
Verformung an Metallteilen (z.B. an Schnallen, Karabinern, Ringen, etc. ...)
-
Sturzindikatoren (intakt, unbeschädigt)
-
Einschnitte/Risse (Ausfransen, lose Fäden, Kunststoffteile, etc. ...)
-
Irreversible starke Verschmutzung (z.B. fette, Öle, Bitumen, etc. ...)
-
Starke thermische Belastung, Kontakt- oder Reibungshitze, (z.B. Schmelzspuren, verklebte Fäden/Fasern)
-
Funktionsprüfung von Verschlüssen = (z.B. Steckschnallen, Karabinerverschlüsse, etc. ...)
-
Beschädigter Seilmantel (Seilkern sichtbar)
-
Starke axiale und/oder radiale Verformungen und Deformationen eines Kernmantelseiles (z.B. Versteifungen, Knickstellen,
auffallender „Schwammigkeit")
-
Extreme Seilmantelverschiebung
-
Extremer Materialverschleiß (Abrieb, Pelzbildung, raue Stellen, Scheuerstellen, etc. ...)
-
Sämtliche Vernähungen (Nahtbilder)
Es dürfen keine Verschleißspuren (Abrieb/Pelzbildung) an den Nahtbildern erkennbar sein. Bei einer Verfärbung und/oder auch
teilweisen Verfärbung des Nahtbildes (Nähzwirn, Nähfaden) ist das Produkt sofort zu entsorgen
-
Chemische Kontamination
Der Kontakt mit Chemikalien, insbesondere mit Säuren, ist unbedingt zu vermeiden. Schäden die aus einer chemischen Belastung
hervorgehen können sind optisch nicht immer erkennbar. Nach dem Kontakt mit Säuren sind textile Produkte sofort zu entsorgen.
-
Die Produktetiketten müssen alle vorhanden sein und vollständig lesbar sein.
Bei Unklarheiten kontaktieren sie ihren Vertriebspartner oder den Hersteller!
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