INSERTO 60 – 70 – 70 To – 70 Pr – 70 H49
WICHTIG
: Bei Anwendung von Metallrohre ist es zwangsmäßig, dass die Rohre mit zweckmäßigen
Materialen isoliert sind (Verkleidungen aus isolierender Faser), um Beschädigungen der Mauern oder
der Gegenhaube zu vermeiden.
Vor der Stellung des Einsatzes im schon vorhandenen Schornstein ist es notwendig, das obere Innenteil des
Schornsteines mit (zweckmäßig vorgebohrtem) Blech oder mit einem anderen feuerfesten Material zu
verriegeln, das ohne Schaden eine sehr hohe Temperatur bestehen kann. (siehe ABB. 13).
Es ist notwendig, dass der Raum zwischen dem oberen Teil, der Seiten der Ausrüstung und dem Haubenablenkblech
aus feuerfestem Material (das den Sockel des Schornsteinrohres verriegelt) ständig belüftet wird. Aus diesem Grund
ist es notwendig, einen Lufteinlass vom unten (Einlass von frischer Luft) und einen hohen Luftaustritt (Austritt von
warmer Luft) zu sichern.
Jede dieser Öffnungen muss frei und nichtverstopfbar sein, mit einer Mindestoberfläche von 3 dm
Gitter von 30x10cm).
Demzufolge wird man folgende Ziele erreichen:
•
eine größere Sicherheit
•
Zuwachs der vom Luftumlauf um die Ausrüstung erzeugte Wärme.
Das Wärmeentlüftungsgitter (ABB. 14 Pos. 6) wird auf den Oberteil des Haubenablenkblech angelegt (20 cm von der
Zimmerdecke entfernt) Dieses Gitter muss immer angelegt werden, damit die gehäufte Wärme im
Haubenablenkblechs (Überdruck) in das Raum austreten kann.
8.
AUßENLUFTEINLASS
Um den guten Betrieb der Ausrüstung zu gewährleisten, ist es grundlegend, dass es in den Aufstellungsraum
ausreichende Luft für die Verbrennung und die Wiedersauerstoffanreicherung des Raumes selbst zugeführt wird. Das
bedeutet, dass es möglich sein muss, dass die Luft für die Verbrennung durch zweckmäßige mit dem Außen
kommunizierende Öffnungen auch bei geschlossenen Fenstern und Türen umlaufen kann.
•
Der Lufteinlass muss derart gestellt sein, dass er nicht verstopft werden kann
•
Der Lufteinlass muss mit dem Ausrüstungsaufstellungsraum in Verbindung sein, und muss von
einem Gitter geschützt sein.
•
Die Mindestoberfläche muss nicht kleiner als 113 cm
•
Sollte die Luftzufuhr durch mit dem Außen in Verbindung stehende Öffnungen erfolgen, die sich in
naheliegenden Räumen befinden, sind Lufteinlässe in Verbindung mit Garagen, Küchen,
Badezimmern, thermischen Stationen zu vermeiden. (siehe ABB. 14).
(1) Isolierungsmitte
(2) Versiegeln
(3) Isolierverkleidung mit
Außenaluminiumblatt
(4) Reinigungstür
(5) Außenlufteinlass
ABB. 14
6090710 – DE
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sein.
(6) Wärmeentlüftungsgitter
(7) Feuerfester Estrichunterbau
(8) Maximalneigung 45°
(9)
Die
Holzteile
abschirmen;
NACH
REGELUNGEN
(10) Mindestabstand zwischen
Verkleidung und Einsatz
Siehe AUSZEICHNUNGSINFORMATIONEN
2
(Zum Beispiel:
mit
Isoliermaterial
DER
REGIONALEN
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