7. VERBINDUNG ZUM SCHORNSTEINROHR / LUFT FÜR DIE VERBRENNUNG (LUFTEINLASS)
Die Verbindung zum Schornsteinrohr ist mit festen Rohren aus Aluminiumstahl mit einer Mindestdicke von 2 mm oder
aus Edelstahl 316 mit einer Mindestdicke von 1mm auszuführen.
Die Anwendung von Schläuchen aus Metall oder Asbestfaserstoff ist verboten, da sie die Sicherheit der
Verbindung selbst gefährden, da sie dazu neigen, Reißen oder Zerbrechen aufzuweisen, welche
Abgasverluste verursachen.
Das Abgasabzugrohr ist dicht am Schornsteinrohr zu befestigen und kann eine Maximalneigung von 45° hab en, um
übertriebene Ablagerungen von während der Anfangsanfeuerungsphasen erzeugtem Kondensat und/oder
übertriebene Ablagerung von Ruß zu vermeiden. Außerdem vermeidet es die Abbremsung der ausströmenden
Abgase.
Die Nichtdichtheit der Verbindung kann Störungen bei der Ausrüstung verursachen.
Der
Innendurchmesser
Abgasabzugverbindungsstückes der Ausrüstung übereinstimmen. Das wird von den Rohren mit Ausführung laut DIN
1298 gewährleistet.
Der Unterdruck am Schornsteinrohr sollte 12 - 14 Pa betragen (=1.2 – 1.4mm Wassersäule).
Die Messung muss immer bei warmer Ausrüstung stattfinden (Nennwärmeleistung).
Wenn der Unterdruck 17 Pa (1,7mm Wassersäule) überschreitet, ist es notwendig, ihn durch die Installation eines
zusätzlichen Zugreglers zu verringern (Drosselklappe).
WICHTIG
: Bei Anwendung von Metallrohre ist es zwangsmäßig, dass die Rohre mit zweckmäßigen
Materialen isoliert sind (Verkleidungen aus isolierender Faser), um Beschädigungen der Mauern
oder der Gegenhaube zu vermeiden.
Vor der Stellung des Einsatzes im schon vorhandenen Schornstein ist es notwendig, das obere Innenteil des
Schornsteines mit (zweckmäßig vorgebohrtem) Blech oder mit einem anderen feuerfesten Material zu
verriegeln, das ohne Schaden eine sehr hohe Temperatur bestehen kann. (siehe ABB. 14).
Es ist notwendig, dass der Raum zwischen dem oberen Teil, der
Seiten
der
Ausrüstung
feuerfestem Material (das den Sockel des Schornsteinrohres
verriegelt) ständig belüftet wird. Aus diesem Grund ist es
notwendig, einen Lufteinlass vom unten (Einlass von frischer Luft)
und einen hohen Luftaustritt (Austritt von warmer Luft) zu sichern.
Jede dieser Öffnungen muss frei und nichtverstopfbar sein, mit
einer Mindestoberfläche von 3 dm
30x10cm).
Demzufolge wird man folgende Ziele erreichen:
•
eine größere Sicherheit
•
Zuwachs der vom Luftumlauf um die Ausrüstung erzeugte
Wärme.
Das Wärmeentlüftungsgitter (ABB. 15 Pos. 6) wird auf den Oberteil
des Haubenablenkblech angelegt (20 cm von der Zimmerdecke
entfernt) Dieses Gitter muss immer angelegt werden, damit die
gehäufte Wärme im Haubenablenkblechs (Überdruck) in das Raum
austreten kann.
8. AUßENLUFTEINLASS
Um den guten Betrieb der Ausrüstung zu gewährleisten, ist es
grundlegend, dass es in den Aufstellungsraum ausreichende Luft
für die Verbrennung und die Wiedersauerstoffanreicherung des
Raumes selbst zugeführt wird. Das bedeutet, dass es möglich sein
muss, dass die Luft für die Verbrennung durch zweckmäßige mit dem Außen kommunizierende Öffnungen auch bei
geschlossenen Fenstern und Türen umlaufen kann.
•
Der Lufteinlass muss derart gestellt sein, dass er nicht verstopft werden kann
•
Der Lufteinlass muss mit dem Ausrüstungsaufstellungsraum in Verbindung sein, und muss von
einem Gitter geschützt sein.
•
Die Mindestoberfläche muss nicht kleiner als 113 cm
36
des
Verbindungsrohrs
und
dem
Haubenablenkblech
2
(Zum Beispiel: Gitter von
INSERTO 50 – 50
muss
mit
dem
(1)
Verriegelung
aus
Rohrleitung mit
Gesteinswolletafeln oder
Materialen
(2) Gitter
(3) Verbindungsrohrleitung
(4) Rohrleitung
(5) Lufteinlassgitter
Mindestabstand zwischen Verkleidung und:
INSERTO 50-50 VERT.-70-80 = 6 cm
INSERTO
100 = 8 cm
2
sein.
70 – 80 – 100
VERTICALE –
Außendurchmesser
der
vorhandenen
Blech,
Backsteinen,
feuerfeste
ABB. 14
6096801 - Rev.09
– DE
des