Transport, Inbetriebnahme Und Verwendung; Arbeitsplatz Und Bedieneraufgaben; Transport, Bewegung Und Lagerung - Diamond LCF-18 Mode D'emploi

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KAP. 4.

TRANSPORT, INBETRIEBNAHME UND VERWENDUNG

ARBEITSPLATZ UND BEDIENERAUFGABEN

Das im vorliegenden Handbuch beschriebene Gerät ist für die Anwendung durch einen einzigen Bediener vorgesehen. Dieser
sollte entsprechend ausgebildet und bezüglich der Restrisiken informiert sein und zugleich in Bezug auf Sicherheit die
Kenntnisse eines Wartungstechnikers aufweisen
Der normale Arbeitsbereich des Bedieners besteht aus:
1.
dem seitlichen Bereich des Geräts gegenüber der Steuerungen, in der Nähe des Containers, für manuelle Lade- und
Entladevorgänge und Überwachung des Produktes unter normalen Betriebsbedingungen bei geschlossenen und
verriegelten feststehenden Schutzeinrichtungen und bei geschlossener und verriegelter seitlicher Auswurfklappe (wo
vorhanden)
2.
dem seitlichen Gerätebereich in dem sich die Steuerungen befinden, in der Nähe des Containers, bei anhaltender
Betätigung der Steuerung und leichter Öffnung der seitlichen Auswurfklappe durch Ziehen des Hebels um das
Produkt in die unten stehende Schüssel zu leiten, bei geschlossenen und verriegelten feststehenden
Schutzeinrichtungen und bei geschlossenem und verriegeltem oberen durchsichtigen Deckel (nur Version 10-18 kg).

TRANSPORT, BEWEGUNG UND LAGERUNG

Alle Transport- und Bewegungseingriffe sind durch in angemessener Weise informiertes und ausgebildetes Personal
durchzuführen, das die Sicherheitsbestimmungen in der vorliegenden Bedienungsanleitung gelesen und verstanden hat. Es
ist sicherzustellen:
1.
die Bewegung und den Transport des Geräts immer durchführen, wenn es leer ist;
2.
überprüfen, dass die Hebevorrichtungen für das Gewicht und die Abmessungen des Geräts für eine
sichere Bewegung angemessen sind und dass diese geprüft und regelmäßig gewartet wurden;
3.
alle nötigen Maßnahmen ergreifen um die maximale Standhaftigkeit der Hebevorrichtungen im Bezug
auf ihre Masse und Schwerpunkt sicher zu stellen,
4.
heftige oder zufällige Stöße am Gerät während der Bewegung und Entladung vermeiden,
5.
fortlaufende Bewegungen ohne Rucke oder wiederholte Impulse ausführen.
ÖFFNUNG UND ENTSORGUNG DER VERPACKUNG
Die Geräte wurden so eingepackt, dass das Einsickern / Eindringen von Flüssigkeit, organischem Material oder Lebewesen
verhindert wird: Diese Verpackung besteht aus einer Polyäthylen-Verkleidung um das Gerät herum und wird auf einer
Palette angemessener Größe befestigt.
Die Verpackung nicht in die Umwelt frei setzen, sondern diese für eventuelle spätere Transporte aufbewahren oder an
Recyclingunternehmen übergeben.
Die Bewertung und Handhabung des Verpackungsmaterials im Bezug auf dessen biologische Kompatibilität liegen in der
Verantwortung des Anwenders.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die diesbezüglich im eigenen Land geltenden Gesetze zu kennen und dementsprechend
zu handeln.
Es ist untersagt und außerdem strafbar, das Gerät und die elektrische Anlage in die Umwelt frei zu setzen.
VORBEREITUNG
STANDSICHERHEIT
Die Standsicherheit des Geräts wurde so entwickelt, dass bei den vorgesehenen Betriebsbedingungen und unter
Berücksichtigung der Umweltbedingungen der Betrieb ohne die Gefahr des Umstürzens, Herabfallens oder des
unbeabsichtigten Verschiebens gewährleistet wird.
Unter Berücksichtigung des Geräteaufbaus und des Einbauorts erscheint das Gerät von selbst standhaft, ohne dass eine
Befestigung am Boden nötig wäre.
Alle Stützfüßchen am Unterteil des Geräts müssen auf einer festen, gleichförmigen und gut nivellierten Oberfläche stützen.
STROMZUFUHR
Der Stromanschluss ist gemäß den am Aufstellungsort geltenden gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.
Die Stromzufuhr hat gemäß folgenden technischen Vorgaben zu erfolgen:
1.
Die Stromzufuhr hat immer dem auf dem Typenschild des Geräts angegebenen Stromtyp und der Stromintensität zu
entsprechen. Bei übermäßiger Spannung werden die Bestandteile unwiderruflich zerstört,
2.
es ist ein Differentialschutzschalter vorzusehen, der mit dem Schutzkreis koordiniert wird unter Einhaltung der am
Aufstellungsort geltenden gesetzlichen Vorschriften und Regelungen.
3.
Der Stromkabel außerhalb der Geräteverkleidung hat durch den Anwender in die dafür vorgesehenen Leerräume
geleitet und entsprechend geschützt zu werden;
4.
Bei vorhandenem Neutralleiter (N) ist dieser vor der Stromzufuhr durch den Anwender im Bezug auf dessen
Kontinuität zu sichern (Anschluss und Betriebsfähigkeit).
5.
Vor der Stromzufuhr auf die elektrischen Teile muss der Anwender die Kontinuität des gelb-grünen Leiters im
Schutzkreis für den Potentialausgleich gewährleisten (Anschluss und Betriebsfähigkeit).
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